Corona-Test Spucken statt Nase bohren: „Hauptsache, er darf in die Schule“

Wer aus medizinischen Gründen keinen Nasenabstrich machen kann, darf auch einen Spucktest machen.
Wer aus medizinischen Gründen keinen Nasenabstrich machen kann, darf auch einen Spucktest machen.

Schüler, die aus medizinischen Gründen keinen Nasenabstrich für einen Corona-Pflichttest an der Schule machen können, dürfen sich jetzt auch zu Hause testen oder einen Alternativtest mitbringen. Damit kann auch ein Pirmasenser Schüler nach den Ferien wieder in den Klassensaal.

Dreieinhalb Wochen hatte der Sohn von Jessica Seitz nicht mehr zum Wechselunterricht an die Ludwig Landgraf Realschule Plus gedurft. Der Grund: Er hatte sich für die wöchentlichen Corona-Pflichttests an der Schule nicht in die Nase bohren können. Eine Magensonde zur künstlichen Ernährung im Kleinkindalter habe seinen Nasenraum verändert, daher komme ein Nasenabstrich für ihn aus medizinischen Gründen nicht in Betracht, sagt seine Mutter. Trotz eines ärztlichen Attests hatte ihm seine Schule Tests zu Hause mit Spucken oder Gurgeln verwehrt. Schulleiterin Liane Fremgen hatte unter anderem auf einen Beschluss aller Pirmasenser Schulleiter verwiesen, wonach die Corona-Tests unter der Aufsicht der Lehrer verpflichtend seien.

Mutter wehrt sich erfolgreich

„Ich wollte mir nicht alles gefallen lassen“, so Jessica Seitz auf Anfrage. Sie ging mit ihrer Geschichte an die Medien. Sie verstehe nicht, warum sich die Schule quergestellt habe. Das Bildungsministerium kennt etliche Fälle wie den in Pirmasens. Eine Lösung habe sich jedoch meist gefunden, hieß es von dort. Seit Freitagmorgen gibt es die Lösung jetzt auch für alle Schulen nachlesbar in einem Schreiben der Schulbehörde ADD. Demnach können Kinder statt einem Nasenabstrichtest auf Spuck-, Gurgel- oder Speicheltests ausweichen – sofern dies ärztlich attestiert ist.

Der Test darf dann zu Hause – und durch Unterschrift bestätigt – oder unter Hygieneauflagen an der Schule gemacht werden. Das Land erstattet den Eltern auf Antrag die Kosten der zwei Tests pro Woche. Schulleiterin Fremgen ist froh, dass sie jetzt eine „neue rechtliche Grundlage“ habe und die Mutter sagt: „Hauptsache, er darf wieder in die Schule.“

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