Politik Aus der Pfalz: Keine Revision vor Bundesverwaltungsgericht

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Die sechs Bürger aus Otterstadt (Rhein-Pfalz-Kreis), die mit ihrer Klage gegen einen Zielabweichungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd im Zusammenhang mit einer geplanten Erdöl-Erkundungsbohrung zwischen Otterstadt und Waldsee vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz gescheitert sind, wollen nicht in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen. Das teilte Anwalt Werner Finger auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Derweil hat die SGD Süd das Landesamt für Geologie und Bergbau, das über das Projekt entscheidet, darauf hingewiesen, dass sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung für erforderlich hält. Als Grund nennt die Behörde den geplanten Wildtierkorridor zwischen Pfälzerwald und Rheinauen, der durch die Erdöl-Bohrungen nicht gefährdet werden dürfe. |nhe

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