Verbraucher-Tipp Bei Verlust von Ausweis oder Geldkarten – schnell handeln

Ist die Giro-, Debit- oder Kreditkarte weg, können mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116 Karten gesperrt werden.
Ist die Giro-, Debit- oder Kreditkarte weg, können mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116 Karten gesperrt werden.

Wenn Smartphone oder Geldkarten weg sind, muss man sofort handeln. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet einen Muster-Spickzettel zum Herunterladen an.

Bezahlkarte weg: Ist die Giro-, Debit- oder Kreditkarte weg, können mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116 Karten fast aller Banken und Sparkassen gesperrt werden. Für den Anruf sollten Sie den Namen des Geldinstituts, die IBAN- oder Kontonummer wissen. Falls der Notruf nicht erreichbar ist, gibt es alternativ die folgende Rufnummer: 0049 304050 4050.

Je schneller die Karte gesperrt wird, desto besser. Denn bis dahin haften Kontoinhaber für unberechtigte Abhebungen mit bis zu 50 Euro, erklären die Verbraucherschützer. Wer seine Bankkarte zusammen mit der passenden PIN-Nummer aufbewahrt hat, muss auch für höhere Schäden aufkommen. Ein Kartendiebstahl sollte auch bei der Polizei vor Ort angezeigt werden.

Vor dem Anruf lohnt ein Blick in die Banking-App auf dem Smartphone – sofern vorhanden. Bei mancher Bank kann man verlorene Kredit- und Girokarten auch hier sperren.

Personalausweis weg: Ist der Personalausweis weg, geht es als erstes zur Polizei. Danach sollte der Verlust sofort der Personalausweisbehörde am Wohnort gemeldet werden. Im Ausland sind die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat die Ansprechpartner. Sie stellen ein Ersatzdokument aus. Vorher angefertigte Fotokopien des Personalausweises helfen beim Prozedere.Wer im Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert hat, muss diese sofort sperren lassen. Das geht wieder mit der rund um die Uhr erreichbaren Rufnummer 116 116 oder bei der zuständigen Personalausweisbehörde am Wohnort.

Smartphone weg: Ist das Mobiltelefon weg, hilft auch hier der Anruf unter 116 116 oder ein Anruf beim Anbieter, um die SIM-Karte sperren zu lassen. Einige Anbieter verlangen dafür aber neben der Mobilfunknummer und persönlichen Daten auch ein Kundenkennwort, das zum Beispiel im Vertrag steht oder in einer App hinterlegt ist.Wird das Telefon zum Bezahlen genutzt, muss auch noch beim jeweiligen Bezahldienst die verknüpfte Karte entfernt werden. Einige Banken ermöglichen das Entfernen von mit Apple Pay verknüpften Karten auch über ihre eigenen Banking-Apps oder im Online-Banking.

x