Politik BND darf Daten abschöpfen

«Leipzig.» Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiter Daten am weltweit größten Internetknoten in Frankfurt am Main abgreifen. Das Bundesverwaltungsgericht wies in einem gestern veröffentlichten Urteil eine gegen diese Praxis gerichtete Klage der Betreiberfirma ab.

Demnach kann das Bundesinnenministerium das Unternehmen verpflichten, dass es bei Maßnahmen der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung des Auslandsgeheimdiensts mitwirkt. Der Rechtsstreit drehte sich um die ausländische Kommunikation, die durch diesen Internetknoten in Frankfurt läuft. Bei der Überwachung dieses Datenstroms werden etwa E-Mails anhand vorher festgelegter Suchbegriffe durchsucht. Dies geschieht ohne konkreten Verdacht. Entstandene Treffer werden auf ihre Relevanz überprüft. Die Klage gegen diese Praxis blieb nun erfolglos. Der BND sei im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt, auf Anordnung des Innenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, so das Bundesverwaltungsgericht. Es hat über die Klage in erster und letzter Instanz entschieden. Dem klagenden Unternehmen bleibt damit nur noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die kommerzielle Betreiberfirma DE-CIX strebte mit der Klage an, ihre Verpflichtung zur Mitwirkung und die Auswahl der Übertragungswege durch den BND als rechtswidrig einzustufen. Das Gericht lehnte dies als unbegründet ab. DE-CIX könne sich als Vermittlerin von Telekommunikation nicht auf den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz des Fernmeldegeheimnisses berufen. Sie treffe keine Verantwortung oder Haftung für die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, diese treffe allein den Staat. DE-CIX hatte unter anderem geltend gemacht, dass Daten aus einem rein inländischen Knotenpunkt erhoben würden und auch rein inländische Telekommunikation ausgewertet werde. Das Gesetz ermächtige aber nur zur Überwachung von internationaler Telekommunikation. Kommentar

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