Bundestag Ehemalige Grünen-Chefin: Künast zieht sich zurück

Seit 2002 im Bundestag: Renate Künast.
Seit 2002 im Bundestag: Renate Künast.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast will bei der nächsten Bundestagswahl nicht wieder kandidieren. Es sei an der Zeit, Jüngeren Platz zu machen, schrieb sie in einem Brief an ihren Berliner Kreisverband Tempelhof-Schöneberg.

Wenn man Renate Künast mit wenigen Worten charakterisieren soll, dann am ehesten wohl mit den Adjektiven hartnäckig und streitbar. Denn für ihre Ziele und Überzeugungen hat die 68-Jährige immer leidenschaftlich gekämpft. Da verwundert es kaum, dass für sie eine komplette Abkehr von der Politik nach dem Ausscheiden aus dem Parlament – die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt – kein Thema ist. „Ich bleibe Politikerin“, schrieb Künast. Mit ihr zieht sich eine der letzten prägenden Politikerinnen aus der rot-grünen Regierungszeit zurück.

Künast war von 2000 bis 2001 Bundesvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen. Nach Mandaten im Berliner Abgeordnetenhaus seit den 1980er Jahren gehört sie seit 2002 dem Deutschen Bundestag an. Von 2001 bis 2005 war sie Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und hatte in dieser Zeit unter anderem den BSE-Skandal zu managen. Danach bekleidete Künast von 2005 bis 2013 das Amt der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag.

Kampf gegen Facebook

Das Thema Landwirtschaft hat Künast nach ihrer Zeit als Ministerin offenbar nicht mehr losgelassen. In den verbleibenden Monaten als Abgeordnete wolle sie sich für Projekte in diesem Themengebiet einsetzen. „Wir müssen die Zahlungen an die Landwirtschaft neu ausrichten, Anreize setzen für Klimaschutz, Boden- und Gewässerschutz und den Schutz von Artenvielfalt“, schrieb Künast, die seit 2021 Sprecherin ihrer Fraktion für Ernährung und Landwirtschaft ist.

Schlagzeilen gemacht hat Künast zuletzt aber mit einem anderen Thema, bei dem sie ebenfalls einen langen Atem brauchte. Wegen wüster Beleidigungen auf Facebook zog die Juristin bis vor das Bundesverfassungsgericht und bekam dort uneingeschränkt recht. Das Landgericht Berlin hatte zunächst entschieden, dass gepostete Äußerungen wie „Stück Scheiße“, „Drecksfotze“ oder „Sondermüll“ keine Beleidigungen seien.

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