Politik Ein Inflations-Anheizprogramm

Was tut die EZB derzeit?

Seit März 2015 kauft die Europäische Zentralbank (EZB) in großem Umfang Wertpapiere auf – bis Ende vorigen Monats für insgesamt 2,01 Billionen Euro. Monatlich gibt sie derzeit rund 60 Milliarden Euro aus. Das Programm läuft voraussichtlich noch bis Ende des Jahres. Es soll dazu dienen, Investitionen und den Verbrauch anzukurbeln und damit die Inflation auf knapp unter zwei Prozent anzuheben. Die EZB will damit der Gefahr begegnen, dass die Preise sinken und Unternehmen in der Hoffnung auf niedrigere Preise Investitionen vor sich herschieben. Im Juli lag die Inflationsrate bei 1,3 Prozent. Worum geht der Streit? Das meiste Geld in ihrem Ankaufprogramm, nämlich 1,66 Billionen Euro, gibt die Notenbank für Staatsanleihen und Schuldtitel europäischer Institutionen aus. Dieses Programm heißt PSPP (Public Sector Purchase Program). Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken, dass die EZB mit diesem massiven Programm ihre Kompetenzen als Notenbank überschreitet. Die Art des Ankaufs von Staatsanleihen könnte auch gegen das im Europarecht festgeschriebene Verbot monetärer Staatsfinanzierung verstoßen. Außerdem finden die Richter, dass die Europäische Zentralbank zu frei über die Aufteilung der Risiken auf die nationalen Notenbanken entscheiden könne. Warum ein Fall für Karlsruhe? EZB-Kritiker wie der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler und der einstige AfD-Mitbegründer Bernd Lucke haben Beschwerde gegen das Kaufprogramm eingelegt. Sie argumentieren, die Bundesbank müsse Milliardenrisiken eingehen, ohne dass der Bundestag dem zugestimmt habe. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für die EZB zuständig – es könnte aber die Beteiligung der Bundesbank an dem Programm stoppen, wenn es der Meinung wäre, dass das Budgetrecht des Bundestags missachtet ist. Zur Klärung der europarechtlichen Seite hat das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Wie war es beim letzten Mal? Auf dem Höhepunkt der Staatsschuldenkrise hat die EZB schon einmal ein Programm zum Kauf von Staatsanleihen beschlossen – das OMT-Programm. Es sollte den Euro retten, wurde aber nie umgesetzt, weil schon seine Ankündigung die Märkte beruhigte. Auch damals bat das Bundesverfassungsgericht den EuGH um Vorabentscheidung – und wies 2016 auf dieser Grundlage die Beschwerden gegen OMT ab. Wie geht es jetzt weiter? Karlsruhe hat beim EuGH um ein beschleunigtes Verfahren gebeten. Sind die Fragen durch die Europarichter beantwortet, setzt das Bundesverfassungsgericht sein Verfahren fort und fällt am Ende ein Urteil.

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