Energiepolitik Fragen und Antworten: Worum es bei der „kommunalen Wärmeplanung“ geht

 Künftig bekommen die Kommunen viele Daten über Bürgers Heizung, hier eine Fußbodenheizung.
Künftig bekommen die Kommunen viele Daten über Bürgers Heizung, hier eine Fußbodenheizung.

Verwirrung um die geplante kommunale Wärmeplanung. Das böse Wort von der „Energie-Stasi“ macht die Runde. Um was geht es eigentlich in diesem Gesetz? Und wie sind die Bürger betroffen?

Der Bund will Länder und Gemeinden mit dem Wärmeplanungsgesetz in die Pflicht nehmen. Sie sollen Pläne vorlegen, wie die Heizinfrastruktur klimaneutral umgebaut wird.

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium wird in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten Endenergie in Gebäuden verbraucht, insbesondere in Wohnungen und Wohnhäusern etwa für Heizungen und Warmwasser. Das Ministerium geht davon aus, dass in diesem Bereich nicht nur viel Energie eingespart werden könne. Es müsse auch auf andere Energieträger umgestiegen werden. Im Gesetzentwurf für die Wärmeplanung heißt es: „Der Anteil erneuerbarer Energien für die Raumheizung in privaten Haushalten beträgt aktuell lediglich rund 18 Prozent.“

Eine Schlüsselrolle bei der Wärmewende sollen Städte und Gemeinden spielen, weil sie für Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur zentral seien.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristig angelegter Prozess. Ziel ist die weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden bis zum Jahr 2045. Manche Bundesländer haben sich ambitioniertere Klimaziele gesetzt: Rheinland-Pfalz zum Beispiel will laut Koalitionsvertrag insgesamt bereits zwischen 2035 und 2040 klimaneutral sein.

Wie profitiert der Bürger davon?
Die kommunale Wärmeplanung soll den Bürgern als Orientierung dienen. Wird mein Wohnhaus oder das Mietgebäude bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen? Muss die Heizungsanlage absehbar umgerüstet werden? Derartige Fragen können mit einer kommunalen Wärmeplanung leichter beantwortet werden, heißt es.

Ferner können Städte und Gemeinden mit den selbst erstellten Wärmeplänen ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln.

Gibt es bereits Erfahrungen?
Ja. Der jetzt von den Bundesministerien Wirtschaft und Klimaschutz sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegte Gesetzesentwurf schafft eine bundeseinheitliche Regelung. Der Bund kann dabei auf Erfahrungen in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen zurückgreifen. Diese Länder haben bereits Landesgesetzes für Wärmepläne. In Nordrhein-Westfalen war die Einführung geplant, in Bayern wird die Erstellung kommunaler Energienutzungspläne gefördert.

In Rheinland-Pfalz gibt es laut Klimaschutzministerium derzeit keine Verpflichtung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz initiiere allerdings Projekte und unterstütze Kommunen in den Bereichen Energiesparen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und im kommunalen Klimaschutz.

Welche Kommunen sind betroffen?
Zunächst: Auch in diesem Referentenentwurf wiehert der Amtsschimmel. Denn es wird von „Gebieten“ gesprochen. In den begleitenden Texten zum Gesetzentwurf ist von „Städten“ die Rede. Daher sind mutmaßlich „Städte“ gemeint.

Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen eine Wärmeplanung bis Ende Dezember 2026 aufgestellt haben. In der Pfalz betrifft das Ludwigshafen und Kaiserslautern, im gesamten Bundesland ferner Mainz, Koblenz und Trier. Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland 80 Städte dieser Größenordnung. Allerdings sind zahlreiche Großstädte heute schon aufgrund von Landesgesetzen verpflichtet, Wärmepläne aufzustellen.

Kommunen mit über 10.000 und bis zu 100.000 Einwohnern haben länger Zeit. Die müssen die Pläne erst Ende Dezember 2028 vorlegen. Davon betroffen sind bundesweit 1522 Kommunen (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Welche Daten werden erhoben?
Es werden Daten in großen Umfang gesammelt. So sollen unter anderem die Energieverbräuche von Gebäuden für die vergangenen drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr erhoben werden. Ferner: Art der Heizungsanlage (Beispiel: Öl, Gas, Wärmepumpe? zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung, Therme? etc.), Jahr der Inbetriebnahme, Leistung der Anlage in Kilowatt; Informationen zur Lage des Gebäudes (Adresse), zur Nutzung, zum Baujahr, zu geschützter Bausubstanz (beispielsweise Denkmalschutz); bei industriellen, gewerblichen oder sonstigen Unternehmen, die Wärme einsetzen: Informationen zum jährlichen Prozesswärme- und zum Endenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre, Art der Wärmeerzeugung, Baujahr der Wärmeerzeuger, etc. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Wer erhebt die Daten?
Die Daten werden laut Gesetzentwurf von den Betreibern von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, Industrieunternehmen und Großkunden sowie von den Bezirksschornsteinfegern erhoben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Daten in den meisten Fällen den Betreibern ohnehin vorliegen.

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums erfassen die Schornsteinfeger heute bereits individuelle Heizungsdaten der Haushalte.

Werden Bürgers Daten veröffentlicht?
Nein, höchstens in anonymisierter oder aggregierter Form. Im Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz heißt es, Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten seien zu beachten. Der Schutz personenbezogener Daten sei sicherzustellen. Nicht mehr benötigte Daten seien zu löschen.

Was müssen Hausbesitzer tun?
Nichts, sagt die Bundesregierung. Im Gesetzentwurf heißt es in Bürokratendeutsch: „Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand.“ Das heißt: Hausbesitzer oder Mieter müssen demnach weder Daten sammeln noch sie an die Kommunen übermitteln.

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