Politik Hambacher Forst: Rodungen gestoppt

«Münster.» Der Energiekonzern RWE hat eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen: Die Pläne zur Abholzung des Waldes in der Nähe von Aachen für den Braunkohletagebau dürften vorerst nicht umgesetzt werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern. Zunächst müsse über eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND NRW vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach entschieden werden. Das Kölner Gericht erklärte, dass mit einem Urteil nicht innerhalb weniger Wochen zu rechnen sei. RWE hatte bisher vor, ab Mitte Oktober den Wald zu roden. Bis Ende Februar müssen solche Arbeiten aus Rücksicht auf die Natur und Tierwelt abgeschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht kritisierte, dass die Bezirksregierung Arnsberg dem Energiekonzern grünes Licht gegeben habe, obwohl es in dem Verfahren des BUND noch gar keine Entscheidung gegeben habe. Der Ausgang dieses Verfahren sei offen. Es müsse etwa geklärt werden, ob der Wald wegen des Vorkommens seltener Fledermausarten besonderen Schutz genieße. Daher sei es nicht gerechtfertigt, durch die Rodung des Hambacher Forsts vollendete Tatsachen zu schaffen. Der Energiekonzern RWE geht nach dem Urteil von einem Rodungsstopp im Hambacher Forst bis Ende 2020 aus. Es sei damit zu rechnen, dass „möglicherweise erst Ende 2020“ eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen dürfe, erklärte das Unternehmen gestern. Das werde auch das Geschäftsergebnis ab 2019 belasten. „Wir sind erleichtert, dass die Rodung des Hambacher Waldes vom Tisch ist“, erklärte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer im Hambacher Wald und weit darüber hinaus.“ Seite 3

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