Politik Hilfe für Kinderporno-Ermittler

«Eisenach.» Die Justizminister der Länder wollen Ermittlern die Fahndung nach den Verbreitern von Kinderpornografie erleichtern. Außerdem sprachen sich die Ressortchefs für eine bundesweite Cannabis-Obergrenze und gegen den Punktehandel von Verkehrssündern aus.

Bei Ermittlungen zu Kinderpornografie im Internet sollen Polizisten künftig selbst einschlägiges Material hochladen dürfen. „Allerdings nur computergenerierte Bilder“, sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) gestern im thüringischen Eisenach. Es wird also kein Kind in sexueller Pose fotografiert, sondern ein künstliches Bild programmiert. Einen entsprechenden mehrheitlichen Entschluss fassten die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz auf der Wartburg. Bisher ist es der Polizei verboten, kinderpornografisches Material hochzuladen, was es ihr erschwert, die eigentlichen Täter und Hintermänner zu überführen. Denn diese verlangen meist solches Material („Keuschheitsprobe“), bevor sie jemanden zu einschlägigen Tauschbörsen im Internet zulassen – eben um zu verhindern, dass sie Ermittlern auf den Leim gehen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) verwies darauf, dass Ermittler in anderen Länder bereits auf künstliche Bilder zurückgreifen könnten. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) wiederum zeigte sich bei dieser Methode skeptisch, er hielt die Debatte für noch nicht beendet. Auch Polizeiexperten sähen den Vorstoß kritisch, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler. „Verfälschte oder künstlich erzeugte Bilder sind für Täter relativ leicht als Fälschungen zu erkennen.“ Er sieht ohnehin größere Baustellen: „Im Alltag muss eine unglaubliche Masse an Daten ausgewertet werden, dabei fehlt es an geeigneter Software, die uns unterstützt.“ Auch seien dafür mehr speziell geschulte Ermittler nötig. Die Auswertung von Festplatten etwa ziehe sich oft über Monate. Die Justizminister wollen zudem eine bundesweite Cannabis-Obergrenze. Beim Besitz von bis zu sechs Gramm könnten Strafverfahren eingestellt werden, beschlossen die Minister. Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. In einigen Ländern liegt die Obergrenze bei sechs Gramm, in Rheinland-Pfalz bei zehn, in Berlin bei 15 Gramm. Die Ressortchefs forderten außerdem die Bundesregierung auf, gegen den Punktehandel von Verkehrssündern vorzugehen. Dabei übernehmen Strohmänner gegen Bezahlung Strafen wie Fahrverbote und Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Diese Manipulationen können oft nicht bestraft werden – künftig sollen Sanktionen möglich sein.

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