Politik Impfpflicht würde auch Arbeitsmarkt treffen

Zum Schutz von Kranken und älteren Menschen wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt.
Zum Schutz von Kranken und älteren Menschen wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt.

Chef der Bundesagentur für Arbeit Scheele rechnet mit gravierenden Folgen für ungeimpfte Arbeitnehmer. Doch zunächst gilt ab 16. März nur in Kliniken und Pflegeheimen eine Corona-Impfpflicht. Die Umsetzung ist aber umstritten.

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, sieht bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. „Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt.“ Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.

In der SPD-Fraktion hat man die Folgen für den Arbeitsmarkt ebenfalls im Blick. „Wir prüfen gerade mit dem Bundesarbeitsministerium sehr genau, ob wir die Impf-Nachweispflicht bei den Arbeitgebern verankern“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Heike Baehrens der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“. „Es wäre wohl wirksamer als ein Bußgeld, wenn Gesundheitsämter ungeimpften Angestellten das Betreten ihrer Firma verbieten würden – für den gesamten Arbeitsmarkt kann ich mir das aber schlecht vorstellen, eher für bestimmte Branchen und Einrichtungen.“

Unterdessen forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), Rahmenbedingungen für die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzulegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse „erklären, wie ab dem 16. März eine geltende Rechtslage mit ganz einfachen Regelungen und Kontrollen umgesetzt werden kann“, sagte Holetschek der „Bild am Sonntag“. Ab 16. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmer in Kliniken und Pflegeheimen.

„Es läuft gerade etwas mächtig schief“

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe (CDU), plädierte dafür, eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Corona-Impfung im Gesetz mit einem Tätigkeits- und Betretungsverbot zu versehen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde nur dann Wirkung entfalten, „wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden klar erkennen können, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen und welche Ausnahmen es gibt“, sagte Lewe der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ . Es laufe „gerade etwas mächtig schief“, sagte der Oberbürgermeister der Stadt Münster. Denn die Gesundheitsämter bekämen Abertausende Fälle wegen nicht nachgewiesener Impfungen gemeldet, denen sie einzeln nachgehen sollten, kritisierte Lewe. Die am Limit arbeitenden Gesundheitsämter würden zeitnah kaum Entscheidungen über Tätigkeitsverbote aussprechen können.

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