Politik Islamisten: Gericht billigt Abschiebung

«Leipzig.»Zwei in Nordrhein-Westfalen und Hessen verhaftete Islamisten dürfen laut zwei Eilentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgeschoben werden, weil es sich um Gefährder und Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ handelt. Von dem Türken und dem Tunesier gehe eine „terroristische Gefahr“ aus, so die Leipziger Richter in gestern bekanntgegebenen Beschlüssen (BVerwG 1 VR 7.17, BVerwG 1 VR 8.17). Die Abschiebung könne vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfolgen. Die Heimatländer müssten aber dafür zusagen, Verfahrens- und Haftstandards einzuhalten.

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