Politik Italien: Neues Wahlrecht erschwert Prognose

Italien hat gewählt. Erst um 23 Uhr schlossen gestern die Wahllokale – erste Ergebnisse der Parlamentswahl sollen heute Morgen vorliegen. Es wird mit einer schwierigen Regierungsbildung gerechnet. Das liegt auch am neuen Wahlrecht.

Die neuen Regeln verringern die Chance, dass eine Partei die absolute Mehrheit in einer der beiden Parlamentskammern erreicht. Unter dem Wahlsystem wird ein Drittel der Parlamentssitze nach dem Mehrheitswahlrecht vergeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis zieht also ins Parlament ein. Die restlichen zwei Drittel werden per Verhältniswahl vergeben. Das neue Wahlrecht gilt für beide Kammern. Die größere der beiden, die Abgeordnetenkammer, besteht aus 630 Sitzen. Nach den Berechnungen des Wahlexperten Roberto D`Alimonte von der Luiss-Universität in Rom braucht eine Partei oder eine Koalition aus mehreren Parteien 40 Prozent der nach dem Verhältniswahlrecht vergebenen Stimmen und 70 Prozent der Direktmandate, um die absolute Mehrheit zu gewinnen. Für eine Mehrheit in der aus 315 Sitzen bestehenden zweiten Kammer, dem Senat, sind 50 Prozent der Stimmen in beiden Wahlverfahren notwendig. Beide Kammern haben Befugnisse, Gesetze zu verabschieden und zu verändern. Um Mitglieder in die Abgeordnetenkammer zu entsenden, benötigt eine Partei mindestens drei Prozent der landesweiten Stimmen, ein Parteienbündnis benötigt zehn Prozent. Die Untergrenzen gelten auch für den Senat. Eine Besonderheit hier: Das Wahlalter liegt bei 25 statt 18 Jahren. Durch das neue Wahlrecht werden vor der Wahl geschlossene Parteienbündnisse begünstigt. Die linkspopulistische Fünf-Sterne-Bewegung lehnt jegliche Koalition kategorisch ab und sieht sich somit durch das Gesetz benachteiligt. Nach den letzten Meinungsumfragen vor zwei Wochen zeichnete sich ein Rennen zwischen dem von Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi geführten rechten Parteienbündnis, der Fünf-Sterne-Bewegung und dem Mitte-Links-Bündnis der Demokratischen Partei ab.

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