Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Kampf gegen Terror: Verfassungsgericht setzt Grenzen

Zum zweiten Mal beschäftigten sich die Verfassungsrichter mit der Antiterrordatei.
Zum zweiten Mal beschäftigten sich die Verfassungsrichter mit der Antiterrordatei.

Die Antiterrordatei, in die sowohl die Geheimdienste als auch die Polizeibehörden Erkenntnisse über Terrorverdächtige eingeben und auf die sie zu Informationszwecken zugreifen können, muss erneut nachgebessert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag eine Vorschrift der Datei für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, dass Behörden wie das Bundeskriminalamt

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