Kommentar Karlsruhe als Bollwerk gegen Verfassungsfeinde

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Die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts soll im Grundgesetz verankert werden. Das ist gut so.

Das Bundesverfassungsgericht darf nicht entmachtet werden, indem man seine Richter vorzeitig in Pension schickt. Es darf nicht kaltgestellt werden, indem man ihm vorschreibt, dass es Verfahren nach Eingangsstempel abarbeiten muss und auf diese Weise wichtige, dringende Entscheidungen nicht treffen kann. So geschehen in Polen unter der Regierung der PIS.

Die Union hat endlich zugestimmt, dass die Unabhängigkeit des Gerichts im Grundgesetz verankert wird und somit nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden kann. Gut so!

Amtszeit und Altersgrenze der Richterinnen und Richter, die zwei Senate mit je acht Mitgliedern – das alles galt schon bisher, steht jetzt aber auf festerem Sockel. Auch dass das Verfassungsgericht über seine Arbeitsweise selbst entscheidet.

Die neue „Öffnungsklausel“ soll zudem verhindern, dass eine Partei, die ein Drittel der Mandate in Bundestag oder -rat besitzt, die Neubesetzung einer Richterstelle auf Dauer blockiert. Kein unwahrscheinliches Szenario mit einer AfD, der die Autorität des Gerichts ein Dorn im Auge ist.

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