Meinung Klimaschutz-Urteil: Eine schallende Ohrfeige

 Aktivisten demonstrieren vor einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe
Aktivisten demonstrieren vor einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung.

Das aktuelle Gerichtsurteil zum Klimaschutz ist überaus peinlich für die Bundesregierung. Sie tut nicht einmal das, wozu sie verpflichtet ist.

Juristisch ist die Situation extrem kompliziert. Das vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstagabend verkündete Urteil bezieht sich auf ein Gesetz, das gerade geändert wird. Das Gericht legte offenbar Wert darauf, ein Urteil zu sprechen, statt die Urteilsverkündung herauszuzögern. Bis das Urteil juristische Konsequenzen hat, wird es wohl noch dauern, vor allem, wenn die Bundesregierung, wie schon zuvor bei einem ähnlichen Urteil, Revision einlegt.

Politisch ist der ganze Vorgang extrem peinlich für die Bundesregierung. Das Urteil kommt einer schallenden Ohrfeige gleich, die erneut beleuchtet, dass Gesetze missachtet werden, weil sie insbesondere der FDP nicht gefallen. Den Liberalen ist es zwar tatsächlich gelungen, einen Teil des Klimaschutzgesetzes, der vor allem für ihren Bundesverkehrsminister Volker Wissing besonders unangenehm ist, aufzuweichen. Besser wird die desaströse Klimaschutzbilanz des Verkehrssektors dadurch aber nicht.

Mit seinem wegweisenden Beschluss vom 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich klargestellt, dass es nicht zulässig ist, die wegen des Klimawandels drohenden Schäden durch Nichtstun einfach künftigen Generationen aufzuhalsen. Die Bundesregierung hat bisher auch nicht gewagt, die deutschen Klimaziele aufzugeben. Sie fällt aber wieder in die alte Gewohnheit zurück, nichts oder jedenfalls viel zu wenig zu tun, um den Zielen näher zu kommen. Je später gehandelt wird, desto einschneidender werden künftige Maßnahmen sein müssen, um die Ziele dann noch zu erreichen. Daran erinnert das neue OVG-Urteil, dem mit einiger Wahrscheinlichkeit noch weitere ähnliche folgen dürften.

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