Politik Kommentar: Schaler Nachgeschmack

Die Staatsbürgschaft für Air Berlin ist angreifbar. Dabei darf sich die

Regierung nicht dem Verdacht aussetzen, nach Gutdünken zu helfen.

Wie man es auch dreht und wendet: Die Bundesregierung macht im Umgang mit der angeschlagenen Fluggesellschaft Air Berlin keine gute Figur. Dass die Politik in einer Notaktion am Wochenende eine Staatsbürgschaft von 150 Millionen Euro aus dem Hut zaubert, ist angreifbar. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, warum sie bei Air Berlin eilig mit einem Scheck winkt und in anderen Fällen Antragstellern die kalte Schulter zeigt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Drogeriekette Schlecker hatte die Politik einst kein Verständnis. Gerade weil sich die Regierung nicht dem Verdacht aussetzen darf, nach Gutdünken Bürgschaften zu vergeben, müssen an staatliche Beihilfen strenge Kriterien angelegt werden. In der Vergangenheit verwehrte der Bund krisengeplagten Großunternehmen die Hilfe. Das galt für Opel, Schlecker und Karstadt-Quelle. Dass der Staat nicht erfolgreich als Retter in der Not auftreten kann, zeigte der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder. Der SPD-Politiker wollte den Baukonzern Holzmann vor dem Untergang bewahren. Doch die Pleite wurde nur hinausgezögert. Wenn ein kleiner Betrieb, der wichtig für eine Region ist, vor dem Aus steht, kann er kaum mit Bundeshilfen rechnen. Deshalb hinterlässt der Geldsegen für Air Berlin einen schalen Nachgeschmack. Es entsteht der Eindruck, dass der arabische Großaktionär Etihad den Bund erpresst. Dass die Scheichs den Geldhahn inmitten in der Urlaubszeit zudrehen, ist ja kein Zufall.

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