Meinung Kritik an Bürgergeld: Linnemanns Neid-Formel

Erntet auch parteiinterne Kritik: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
Erntet auch parteiinterne Kritik: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.

Bei ihrem Feldzug gegen das Bürgergeld übersieht die CDU drei Punkte, die gegen ihre Forderungen sprechen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärt, dass unter seiner Partei „Arbeitsunwillige“ mit höchstmöglichen Sanktionen zu rechnen hätten – auch Geflüchtete aus der Ukraine. Linnemann macht dabei eine nur scheinbar einfache Rechnung auf: Wenn jemand arbeiten kann, soll er kein Geld bekommen von einem, der arbeiten geht.

So kann man die Welt sehen, so kann man aber auch eine Neid-Debatte auf unterstem Niveau führen. Erklärbar ist das nur mit dem Umstand, dass in ein paar Wochen Landtagswahlen in Ostdeutschland anstehen. Die Linnemann-Formel vom faulen Bürgergeld-Bezieher könnte bei AfD-affinen Wählern aufgehen. Nur stimmt die Formel nicht.

Kürzungen erlaubt, aber in Maßen

Zum einen geht Linnemann von einer „sechsstelligen“ Anzahl solcher Arbeitsverweigerer aus. Wie auch immer der CDU-Mann darauf kommt, eine solche Zahl – also mehr als 100.000 – findet sich nicht in den Statistiken. Zuletzt sprach die Arbeitsagentur von rund 15.000 Menschen, die wegen Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit sanktioniert wurden. Die Sanktionen werden demnächst verschärft, was richtig ist.

Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht 2019 untersagt, die staatlichen Zahlungen bei Bedürftigen auf Null zu reduzieren. Die Richter beriefen sich auf das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum. Sanktionen seien erlaubt, Kürzungen von 100 Prozent aber nicht.

Schließlich verschweigt Linnemann, dass es das Bürgergeld nur gibt, weil die Union dem zugestimmt hat. Nur am Rande sei erwähnt: Es sind Linnemanns Parteikollegen, die ihn daran erinnern, dass Arbeitslose verhungern zu lassen, nicht so richtig mit christlichen Werten zusammenpasst.

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