Fragen und Antworten Mehr von der Rente übrig

Manche Senioren werden in Zukunft weniger Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.
Manche Senioren werden in Zukunft weniger Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.

In eigener Sache sind zwei Rentner vor dem Bundesfinanzhof gescheitert. Für andere Ruheständler haben sie jedoch eine geringere Besteuerung auf Renten erstritten. Noch nicht klar ist allerdings, wann und wie dies geschehen wird.

Das Bundesfinanzministerium kündigt niedrigere Steuern für Rentner an. Auslöser sind zwei wegweisende Urteile des höchsten deutschen Finanzgerichts. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) in München sieht auf Rentner künftig eine überhöhte Steuerlast zukommen, weil der Fiskus nach Berechnungen des X. Senats sowohl Rentenbeiträge während des Arbeitslebens als auch die ausgezahlten Renten besteuern wird.

Was ist der Kritikpunkt?
Seit 2005 läuft die Umstellung der Rentenbesteuerung. Das bedeutet, dass bis 2005 die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer „vorgelagert“ – also vor dem Ruhestand – besteuert wurden. Die anschließende Übergangsphase dauert 35 Jahre. Ab 2025 werden Rentenbeiträge voll steuerbefreit sein, ab 2040 werden dann „nachgelagert“ nur noch die ausgezahlten Renten voll besteuert. Dabei zählen die Finanzämter insbesondere den Steuerfreibetrag als „steuerfreien Rentenbezug“ mit. Das ist nach Einschätzung des BFH nicht zulässig. Der Freibetrag dürfte also bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente nicht mehr mitzählen. Damit müsste in Summe ein höherer Betrag steuerfrei sein.

Ab wann soll das gelten?
Das ist unklar, darum muss sich nach der Wahl die nächste Bundesregierung kümmern. Die Rentenbeiträge sollen ab 2025 gänzlich steuerbefreit sein. Eine Lösung wäre, dieses Datum vorzuziehen. Das sagte Staatssekretär Rolf Bösinger am Montag nach den Verkündungen der beiden Urteile.

Wer wird von einer Änderung profitieren?
Da der Grundfreibetrag für alle Bürger gilt, würde eine Änderung dementsprechend auch für sämtliche Rentner in Deutschland gelten – derzeit sind es mehr als 21 Millionen. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Steuerlich entlastet werden wahrscheinlich vor allem Selbstständige, weil sie ohne Arbeitgeberbeitrag in der Regel voll für ihre Rentenbeiträge aufkommen. Deshalb muss ihr steuerfreier Rentenanteil entsprechend hoch sein, um nicht in den Bereich von Doppelbesteuerung zu kommen. Zudem profitieren Männer mehr als Frauen. Denn Männer leben statistisch nicht so lange, beziehen deshalb über kürzere Zeit Rente. In dieser relativ kurzen Zeit muss aber in der Summe so viel Rente steuerfrei bleiben wie bei länger lebenden Frauen. Drittens profitieren Unverheiratete stärker als Ehepaare. Denn wenn ein Ehepartner stirbt, fließt dem anderen Hinterbliebenenrente zu. Dieser Effekt fehlt Alleinstehenden. Viertens sind künftige Rentnerjahrgänge zunehmend stärker vom steuermindernden Effekt des BFH-Urteils betroffen.

142.000 Rentner haben gegen ihre Steuerbescheide geklagt. Was wird aus diesen Verfahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesfinanzhof hat jedoch deutlich gemacht, dass er das Problem einer überhöhten Steuerlast für Rentner erst in der Zukunft sieht, nicht bei den heutigen Rentnern. Das bedeutet, dass die Erfolgschancen vieler Klagen nicht gestiegen sind, sondern eher gesunken.

Warum wird die Rentenbesteuerung überhaupt umgestellt?
Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück, das dem Bund die steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und pensionierten Beamten vorgeschrieben hatte. Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung, sie müssen deswegen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Deswegen wird nun auch bei den Renten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Die Umstellung erfolgt schrittweise, um die finanziellen Folgen für Renten- und Staatskasse abzufedern. Ansonsten hätten sämtliche Arbeitnehmer in Deutschland von einem Tag auf den anderen ihre Rentenbeiträge nicht mehr versteuern müssen.

Ist die Umstellung als solche nicht ungerecht?
Nach übereinstimmender Einschätzung der meisten Fachleute und auch des Bundesfinanzhofs nicht. Renten sind niedriger als Arbeitseinkommen, allein deswegen ist auch die Steuerlast niedriger. Nach dem alten System der vorgelagerten Besteuerung zahlten auch die Arbeitnehmer Steuern auf ihre Rentenbeiträge, die schon vor der Verrentung oder kurz nach dem Ruhestand starben. Sie hatten also jahre- bis jahrzehntelang Steuern für eine staatliche Leistung gezahlt, die sie nie oder nur kurz in Anspruch nahmen.

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