Parlament „Pöbel-Paragraf“ für Bundestagsdebatten wird verschärft

Musste 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen wegen Stänkereien gegen eine Grünen-Abgeordnete: Beatrix von Storch (AfD).
Musste 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen wegen Stänkereien gegen eine Grünen-Abgeordnete: Beatrix von Storch (AfD).

Für unflätige Äußerungen sollen Abgeordnete künftig deutlich stärker bestraft werden.

Zwischenrufe sind bei einer Bundestagsdebatte das Salz in der Suppe. Sie können einen Redner, der am Manuskript klebt, aus dem Konzept bringen oder erregte Gemüter zu scharfen Antworten provozieren. Wenn es allerdings allzu ruppig zugeht, gibt es einen Rüffel vom Parlamentspräsidium in Form eines Ordnungsrufes. Im vorigen Jahr mussten auf diese Weise 51 Mal Abgeordnete zurechtgewiesen werden, die meisten waren von der AfD.

Doch diese mündliche Ermahnung ist nicht alles. Wer grob beleidigt und andere Abgeordnete herabwürdigt, für den kann es teuer werden. Denn 2021 führte der Bundestag ein Ordnungsgeld ein. Es wird verhängt, wenn Abgeordnete in der Plenarsitzung „nicht nur geringfügig“ gegen die Hausordnung verstoßen. 1000 Euro werden dann fällig, das passiert allerdings eher selten.

Ordnungsgeld soll verdoppelt werden

Zuletzt wurde die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch zu einem Ordnungsgeld verdonnert. Ende Juni verletzte sie nach Auffassung der Sitzungsleitung „die parlamentarische Ordnung und Würde“ durch respektlose Zwischenrufe über die Trans-Identität der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer. In dieser Angelegenheit war von Storch bereits mehrfach ermahnt worden und hatte diverse Ordnungsrufe kassiert.

Storch und alle anderen Abgeordneten mit dem Hang zu Beleidigungen droht künftig eine höhere Strafe. So soll in der Geschäftsordnung Paragraf 37 geändert werden, der „Pöbel-Paragraf“. Muss ein Abgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen worden, soll der sitzungsleitende Präsident des Bundestags ein Ordnungsgeld gegen das Mitglied des Bundestags festsetzen. Kommt es zu einer „nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags“ kann das Ordnungsgeld auch sofort angeordnet werden, also ohne vorherige Ordnungsrufe. Die Höhe des Ordnungsgeldes soll sich verdoppeln und 2000 Euro betragen. „Im jeweiligen Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 4000 Euro“, heißt es in einem Änderungsantrag der Ampelfraktionen.

Mehr Rechte für Ausschussvorsitzende

Weil es auch in den Fachausschüssen immer wieder zu Unflätigkeiten kommt, soll auch das Durchgriffsrecht der jeweiligen Ausschussvorsitzenden gestärkt werden. Sie dürfen dann bei größeren Störungen andere Mitglieder mit der Zustimmung einer Mehrheit des Ausschusses von der weiteren Sitzung ausschließen.

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