Verkehrsgerichtstag Radler in riskanter „Sandwich-Position“

Die Sicherheit des Radverkehrs war ein Schwerpunktthema des Verkehrsgerichtstags.
Die Sicherheit des Radverkehrs war ein Schwerpunktthema des Verkehrsgerichtstags.

Verkehrsexperten aus ganz Deutschland und Europa haben sich beim 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar getroffen. In vielen Debatten und Arbeitskreisen wurden Themen behandelt, bei denen es nach der Meinung der Sachkundigen Nachholbedarf gibt. Herausgekommen sind verschiedene Empfehlungen an die Gesetzgeber.

Neuer THC-Grenzwert
Der Grenzwert von Cannabis im Straßenverkehr soll angehoben werden. Dieser liege momentan bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Nach Angaben des Arbeitskreises, der sich mit dem Thema beschäftigte, sei dieser Wert so niedrig, dass er lediglich einen Cannabiskonsum nachweise. Ob der Konsument oder die Konsumentin dadurch jedoch beim Fahren beeinträchtigt sei, lasse sich wissenschaftlich nicht beweisen. In der Praxis führe das dazu, dass Betroffene „in einem nicht vertretbaren Umfang“ sanktioniert würden, bei denen sich eine Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse, kritisierte das Gremium. Wie hoch der Wert in Zukunft sein soll, ließ der Arbeitskreis offen. Die Wirkung von Cannabis beim Autofahren sei noch lange nicht so gut untersucht wie die von Alkohol. Prinzipiell sei jedoch der Konsum von beidem von der Teilnahme im Straßenverkehr zu trennen.

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis geeinigt. Die Meinungen darüber, ob nun auch der TCH-Grenzwert beim Autofahren erhöht werden soll, gehen bislang auseinander.

Flexibilität bei der Bestrafung von Verstößen
Zur Vermeidung von Fahrverboten sollen Verkehrssünder in Zukunft die Chance bekommen, an alternativen Maßnahmen teilzunehmen. So sollen auch Bußgelder unter anderem durch Fahrsicherheitstrainings, Kursen bei der Verkehrswacht oder Unterricht in Fahrschulen ersetzt werden können. Auch ein Fahrverbot auf Bewährung soll eingeführt werden. Die Höhe von Geldstrafen soll verhältnismäßiger gestaltet werden. Dies würde zu mehr Akzeptanz unter den Verkehrsteilnehmern führen.

Sicherer Radverkehr
Für mehr Sicherheit im Radverkehr sollen die Zweiräder aus ihrer „Sandwich-Position“ zwischen Autoverkehr und Fußgängern herauskommen. Dafür müsse mehr Platz für sicher befahrbare Wege geschaffen werden. Ein Mindeststandard bei Neubauten, aber auch bei bestehenden Wegen soll umgesetzt werden. Der zuständige Arbeitskreis sieht zudem einen großen Schulbedarf bei jugendlichen Radfahrern und den Nutzern von Pedelecs.

Außerdem sollen künftig die Abmessungen und das Gewicht von Fahrrädern, insbesondere aber auch von Pedelecs, Lastenrädern und Gespannen, begrenzt werden.

Haftung von langsameren Fahrzeugen
In Zukunft sollen die Halter und Fahrer von langsameren Fahrzeugen, die nur zwischen sechs und 20 Stundenkilometer fahren können, bei Unfällen auch haftbar gemacht werden können. Dazu zählen neben Baumaschinen auch die immer weiter verbreiteten E-Scooter. Bisher sei dies nur möglich, wenn explizit eine Schuld oder Teilschuld nachgewiesen werden kann. Durch die heutigen Ausmaße und Ausstattungen solcher Fahrzeuge sei die aktuelle Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäß, die in Grundsätzen noch aus einer Zeit stamme, in denen Kutschen den Straßenverkehr in Deutschland bestimmten.

Das Fahrrad bekommt eine neue Bedeutung

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