Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Rechenfehler bei Windkraftanlagen sorgt für Wirbel

Gesetzlich ist ein Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Häusern festgelegt.
Gesetzlich ist ein Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Häusern festgelegt.

Jahrelang hat eine Bundesanstalt falsche Angaben zur Schall-Belastung durch Windkraftanlagen gemacht – und diese auch nach Hinweisen nicht korrigiert. Nun hat sich der Bundeswirtschaftsminister dafür entschuldigt.

Die Aufregung war riesig. Mitten im Dieselskandal und der Diskussion um mögliche Gefahren durch Rußpartikel (Feinstaub) aus Auspuffrohren veröffentlichte der ehemalige Präsident der Deutschen

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