Umwelt RHEINPFALZ Plus Artikel Sauberere Luft: Doch ein Tempolimit auf Autobahnen?

Das Abgas aus einem Dieselmotor wird untersucht.
Das Abgas aus einem Dieselmotor wird untersucht.

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ihr Luftreinhalteprogramm nachbessern. Dieses müsse erforderliche Maßnahmen enthalten, um Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren. Dabei könnte es um ein Tempolimit oder um die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge gehen.

Mit dem Nationalen Luftreinhalteprogramm sollen die Verpflichtungen Deutschlands innerhalb der Europäischen Union zur Reduktion von bestimmten Schadstoffen – darunter Ammoniak, Feinstaub,

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