Politik Sterbehilfe: Kritik von Politik und Ärzten an Urteil

Berlin. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Schwerkranke in Ausnahmefällen Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben, hat ein kritisches Echo ausgelöst. „Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden“, sagte gestern Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Dies untergrabe „unser Bemühen, Selbsttötung durch Hilfe und Beratung zu verhindern“. Auch die Bundesärztekammer kritisierte das Urteil scharf. „Dass eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der ärztlich assistierten Selbsttötung auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich“, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin sprach von einem „Schritt in die falsche Richtung“. Die katholischen Bischöfe reagierten „mit großer Sorge“ auf das Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Schwerkranke „in extremen Ausnahmesituationen“ Anspruch auf tödliche Medikamente haben können. Kommentar |afp/kna

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