Politik Stichwort: Präsident des Bundestages

Die Unionsfraktion schlägt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für das Amt des Bundestagspräsidenten vor. Dieser hat eher repräsentative Funktionen, kann aber erheblichen Einfluss auf die Abläufe im Parlament nehmen.

Im Staat rangiert der Bundestagspräsident protokollarisch hinter dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle. In der Regel kommt der Bundestagspräsident aus der jeweils stärksten Fraktion, also derzeit aus der Union. In der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: „Der Bundestagspräsident steht dem Bundestag vor und wahrt dessen Rechte. Er vertritt das Parlament nach außen, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung.“ Der vom Bundestag gewählte Präsident „übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Parlamentsbauten aus. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, kann ihm der Präsident eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder ihn bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen.“ Solche Amtsgewalt könnte Schäuble gerade in diesen Zeiten gebrauchen. Denn insbesondere Abgeordnete der neu in den Bundestag eingezogenen AfD, so die Befürchtungen, sind für Überraschungen und Turbulenzen im Parlament gut. Der mit allen Wassern gewaschene Politiker Schäuble, so die Hoffnung, würde mit seiner langen Erfahrung und seinem Wortwitz dann dafür sorgen, dass die Würde des Hohen Hauses gewahrt bliebe. Schäuble hat die deutsche Politik der vergangenen Jahrzehnte mitgeprägt. Kaum ein wichtiges Amt, das er nicht bekleidet hat: Er war Chef des Bundeskanzleramts, zwei Mal Innenminister, Fraktionschef, CDU-Vorsitzender; seit 2009 amtiert er als Finanzminister. Im Gespräch war er auch als Bundeskanzler und später als Bundespräsident. Doch jedes Mal stellte sich der amtierende Kanzler quer. Einmal war es Helmut Kohl, später Angela Merkel.

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