Bamf-Skandal in Bremen Verfahren gegen Staatsanwälte eingestellt

Bei ihrem Prozess erfuhr die Bremer Bamf-Leiterin Unterstützung aus der Bevölkerung.
Bei ihrem Prozess erfuhr die Bremer Bamf-Leiterin Unterstützung aus der Bevölkerung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der örtlichen Staatsanwaltschaft, Janhenning Kuhn, und drei seiner Beamten eingestellt und damit Kritik ausgelöst.Die vier Beschuldigten hatten 2019 in einem Hintergrundgespräch mit „Zeit Online“ persönliche Informationen über die abgesetzte Bremer Außenstellenleiterin des Flüchtlingsbundesamts (Bamf), Ulrike B., weitergegeben. Deren Verteidiger Johannes Eisenberg erstattete deshalb Strafanzeige wegen „Verletzung von Privatgeheimnissen“. Das Verfahren wurde jetzt jedoch eingestellt, weil unklar sei, „wem welcher Redebeitrag zuzuordnen sein könnte“.

In ihrem Einstellungsbeschluss teilt die Generalstaatsanwaltschaft zwar die Rechtsauffassung des Bremer Verwaltungsgerichts, das 2019 die Presseauskünfte gegenüber „Zeit Online“ für rechtswidrig erklärt hatte. Doch für eine Anklage gegen die Ermittler reiche das nicht aus, da nicht klar sei, wer genau was gesagt habe. Nach Ansicht von Eisenberg kommt es darauf allerdings nicht an: Die Beteiligten hätten „gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“ gewollt und müssten deshalb unabhängig vom einzelnen Tatbeitrag verfolgt werden. Eisenberg warf den Staatsanwälten und dem Journalisten vor, sich „wie Mafiosi“ verhalten zu haben. Sie hätten sich heimlich getroffen, um einen „vorverurteilenden und frauenfeindlichen Artikel“ über Ulrike B. zu veröffentlichen.

Das Strafverfahren gegen Ulrike B. war bereits im April gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt worden. Dabei ging es nur noch um Randaspekte, aber nicht mehr um den ursprünglich erhobenen Vorwurf des massenhaften Asylmissbrauchs.

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