Politik Wenn nur der Arzt Tattoos entfernen darf

Mittels Laser lassen sich Tätowierungen entfernen.
Mittels Laser lassen sich Tätowierungen entfernen.

Es ist schon blöd, wenn man sich den Namen der oder des Liebsten in die Haut stechen lässt, die Liebe dann aber doch nicht ewig währt. Eine neue Beziehung kann das belasten, es sei denn, man sucht zielgerichtet einen neuen Partner mit dem gleichen Vornamen. Einfacher ist es dann doch, die Tätowierung weglasern zu lassen. Tattooentfernungen – aus den unterschiedlichsten Gründen – sind im Trend, sollen nach dem Willen des Bundesumweltministeriums aber stärker reguliert werden. Der Entwurf einer Verordnung zum Strahlenschutz, die bereits vom Kabinett gebilligt wurde, sieht vor, dass künftig nur noch Hautärzte Tattooentfernungen per Laser vornehmen dürfen. Das hat den Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß alarmiert. Der CDU-Politiker aus dem Erzgebirge fürchtet eine Überlastung der Hautärzte, schließlich ließen sich jedes Jahr 1,2 Millionen Menschen in Deutschland eine Tätowierung per Laser entfernen. Von heute auf morgen müsste man die Anzahl der Hautärzte um die Hälfte erhöhen, warnt Krauß und stellt eine Unheil verheißende Prognose: „Damit würde eine Facharztgruppe vollständig gegen die Wand gefahren.“ Die Hautärzte sehen das allerdings völlig anders. Die Dermatologenverbände begrüßen ausdrücklich das Vorhaben des Umweltministeriums. Kein Wunder, schließlich haben sie dasselbe schon seit langem gefordert. Die Verbände argumentieren, dass für die Tattooentfernung mittels Laser medizinische Kenntnisse nötig seien, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Was sie nicht erwähnen: Es geht hier um ein lukratives Geschäft, die Entfernung einer Tätowierung schlägt oft mit einem vierstelligen Betrag zu Buche, der privat zu zahlen ist. Der Abgeordnete Krauß hofft derweil, dass der Bundesrat, der an diesem Freitag darüber entscheidet, die Verordnung noch stoppt. Und die Hoffnung ist begründet: Denn der Gesundheitsausschuss der Länderkammer will die Laserbehandlung generell approbierten Ärzten mit entsprechenden Kenntnissen erlauben, zum Beispiel Augenärzten. Der Wirtschaftsausschuss will das Vorhaben sogar ganz streichen. Die möglichen Risiken und Nebenwirkungen rechtfertigten nicht den hohen Aufwand, der mit der Verordnung verbunden sei, heißt es von dort. Nun sind es die Dermatologenverbände, die alarmiert sind.

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