Multimedia Teil neuer KI-Funktionen von Apple doch auf iPhone in der EU

Apple iPhone-Vorstellung
Beim neuen Siri leuchtet der Bildschirmrand bunt auf. (Archivbild)

Apple warnte zunächst, dass bei der KI-Offensive iPhone-Nutzer in der EU außen vor bleiben könnten. Nun scheint der Konzern die rechtliche Unsicherheit zum Teil überwunden zu haben.

Cupertino (dpa) - Apple wird zumindest einen Teil seiner neuen KI-Funktionen nun doch auch auf iPhones und iPads in der Europäischen Union bringen. Im Sommer hatte der Konzern zunächst auf rechtliche Unsicherheiten mit Blick auf das EU-Digitalgesetz DMA verwiesen und eine Einführung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Zu den Funktionen, die jetzt in der EU auch für iPhone und iPad kommen sollen, gehören unter anderem die Schreibwerkzeuge, die Texte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz verbessern, die Integration des Chatbots ChatGPT, die neugestaltete Sprachassistentin Siri sowie die Möglichkeit, eigene Emoji-Symbole mit Sprachvorgaben zu erstellen. 

Einen Zeitpunkt dafür nannte Apple nicht. Es hieß lediglich, sie sollen mit späteren Software-Updates eingeführt werden. In den USA startete ein großer Teil der Funktionen von «Apple Intelligence» am Montag.

Der iPhone-Konzern war in Europa vor allem besorgt, dass die DMA-Vorgaben zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten. Nun hieß es, man habe in den vergangenen Monaten einen Weg gesucht, die DMA-Regeln sowie den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer in Einklang zu bringen. Da Apple bei den Mac-Computern nicht als «Gatekeeper» (Torwächter) mit viel Marktmacht betrachtet wird, sollten die KI-Funktionen dort ohnehin eingeführt werden.

Der Grundstein von Apples Vision für nützliche Künstliche Intelligenz ist, dass die Software tiefgreifenden Zugang zu Nutzerdaten auf den Geräten bekommt. Eine zentrale Vorgabe des EU-Gesetzes DMA (Digital Markets Act) ist, dass zu «Gatekeepern» erklärte große Plattformen anderen Anbietern Zugang gewähren müssen und nicht eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zugleich gibt es eine Ausnahme, wenn dadurch die «Integrität» der Dienste beeinträchtigt werden könnte.

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