Südwest 14-Jähriger mit täuschend echt wirkender Softairwaffe
Bad Bergzabern (dpa) - Die Polizei leitete gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens einer sogenannten Anscheinswaffe ein und stellte die Softairpistole sicher. Im Gegensatz zu echten Schusswaffen verursachen Softairwaffen aber keine lebensgefährlichen Verletzungen.