Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Disziplinarverfahren gegen Junge eingestellt

. Die Bundeswehr hat das Disziplinarverfahren gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Landeschef Uwe Junge eingestellt. Das Koblenzer Truppendienstgericht Süd stellte allerdings ein Dienstvergehen des Oberstleutnants a. D. wegen seiner Aussagen gegenüber einer ihm untergebenen Soldatin fest. Ein Sprecher der AfD-Fraktion erklärte, dass sich daraus keine Konsequenzen für Junge ergäben. Der AfD-Landeschef hatte Kanzlerin Angela Merkel im Landtagswahlkampf 2016 in einer Rede in Bad Kreuznach „Vaterlandsverrat“ vorgeworfen. Und: Merkels Erklärung, die Aufnahmebereitschaft Deutschlands für Flüchtlinge kenne keine Obergrenze, sei „zum Schaden des eigenen Volkes“. Das Gericht sah die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Mit dem Begriff „Vaterlandsverrat“ werde „nur ihre (Merkels) Politik polemisch kritisiert“. Laut einer lesbischen Soldatin soll ihr Vorgesetzter Junge gesagt haben: „Sie können ja sogar wie eine Frau aussehen.“ Die Kammer sagte dazu, dass Junge seine Dienstpflichten „nicht vorsätzlich, sondern lediglich fahrlässig verletzt hat“. Er habe zwar pflichtwidrig gehandelt, das Maß der Schuld sei jedoch gering.

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