Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Gericht: Paintball schadet Gemeinwohl

(häm). Paintball-Vereine sind nicht gemeinnützig und werden deshalb auch nicht von der Körperschaftssteuer befreit. Das hat das rheinland-pfälzische Finanzgericht in Neustadt entschieden. Geklagt hatte nach dessen Angaben ein Verein aus dem Raum Mainz. Bei dem Spiel schießen gegnerische Mannschaften mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander. Weil damit das Töten von Menschen simuliert wird, sei das Spiel „als allgemeinwohlschädlich einzuordnen“, findet das Gericht. Solche Turniere entsprächen „nicht der Wertordnung unserer Gesellschaft“, auch wenn die Teilnehmer so – wie im gemeinnützigen Sport – ihre körperliche Leistungsfähigkeit steigern. Es gibt auch einen Unterschied zu Schützenvereinen, meinen die Richter. Dort würden zwar echte Waffen wie Pistolen und Gewehre verwendet, aber dafür werde nicht auf Darstellungen von Menschen geschossen. (cps). War es Prüfungspanik? Am Saarbrücker Günther-Wöhe-Wirtschafts-Gymnasium stahlen Einbrecher am Wochenende mit dem Schulsafe auch die Abituraufgaben. Trotzdem wurden gestern laut Bildungsministerium 200 Schülern bei schriftlichen Prüfungen in Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre die geklauten Fragen gestellt. Das Ministerium will nun prüfen, ob die Klausuren gewertet werden. Im Saarland werden die Abi-Aufgaben landeseinheitlich gestellt. Die ebenfalls entwendeten Aufgaben in Mathematik, Chemie, Physik und Französisch werden laut Ministerium ausgetauscht. Von den Tätern fehlt jede Spur.

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