Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Im Blutspende-Streit Revision zurückgezogen

(jüm). Die Mainzer Uniklinik darf weiter bei auswärtigen Blutspendeterminen 26 Euro pro Aderlass als Aufwandsentschädigung zahlen. Dieses im Dezember ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz ist rechtskräftig geworden. Der Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat seine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder zurückgezogen, wie Friedrich-Ernst Düppe, der Sprecher des DRK-Blutspendedienstes, auf Anfrage erklärte. Das Thema solle nicht weiter vor Gericht, sondern in der politischen Diskussion verfolgt werden, fügte Düppe hinzu. Wie berichtet, berief sich das DRK in dem Rechtsstreit darauf, dass Blutspenden nach dem Transfusionsgesetz unentgeltlich zu erfolgen haben. Das OVG hatte die DRK-Klage abgewiesen, weil es sich bei den von der Uniklinik an Blutspender gezahlte 26 Euro nicht um ein Entgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung handele. (lrs). Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat der Arbeit der Bundespolizei Grenzen gesetzt – zumindest auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier. Dort, so die Leipziger Richter, sei die Bundespolizei nicht zuständig. Sie gaben damit einem Rentner Recht. Der Mann stand im Juli 2011 mit einer Gruppe Jugendlicher neben der Treppe zum Haupteingang des Hauptbahnhofs Trier. Zwei Beamte der Bundespolizei kontrollierten die Ausweise der Jugendlichen und des Rentners. Der Mann meinte, das sei unzulässig gewesen, weil die Bundespolizei laut Gesetz nur auf Bahnanlagen tätig werden dürfe. Der Bahnhofsvorplatz sei keine Bahnanlage. Das BVG folgte dem Kläger: Flächen vor einem Bahnhof seien dann eine Bahnanlage, „wenn objektive, äußerlich klar erkennbare Anhaltspunkte ihre überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr belegen“.

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