Rheinland-Pfalz Aufstiegsprüfung bleibt umstritten

MAINZ (nob). In den Realschulen plus unterrichten ehemalige Realschullehrer und ehemalige Hauptschullehrer Seite an Seite. Doch sie werden unterschiedlich bezahlt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das gerügt. Jetzt arbeitet das Bildungsministerium an einer Verordnung, die den Hauptschullehrern den Aufstieg erleichtern soll. Die Lehrerverbände sind von dem Entwurf nicht begeistert. Es droht neuer Streit.

Die Fakten: Ab 2009 sind die Hauptschulen und Realschulen in Rheinland-Pfalz abgeschafft worden und nach und nach in der Realschule plus aufgegangen. Seither machen dort ehemalige Hauptschullehrer und ehemalige Realschullehrer nebeneinander die gleiche Arbeit. Die Hauptschullehrkräfte werden nach A12 bezahlt, die Realschullehrkräfte nach A13. Der Einkommensunterschied beträgt im Schnitt 400 Euro pro Monat. Betroffen sind 3400 Lehrkräfte in den Realschulen plus und über 600 Hauptschullehrer in den integrierten Gesamtschulen. Würden alle höhergestuft, hätte das Land pro Jahr 20 Millionen Euro Personalkosten zusätzlich. Bisher müssen die Betroffenen eine schwierige und aufwendige Wechselprüfung ablegen, wollen sie mehr Geld. Das gehe so nicht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Ende des Rechtsstreits, den eine Lehrerin mit Unterstützung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) geführt hatte. Nach der Schulreform dürfe das Land seine Ex-Hauptschullehrer nicht dauerhaft wie A13-Besoldete beschäftigen, aber nur nach A12 bezahlen. Die Aufstiegsprüfung sei zu schwer und müsse durch ein Verfahren ersetzt werden, das jedem Betroffenen eine realistische Chance auf den Aufstieg eröffne. Seither arbeitet das Land an einer neuen Verordnung für die Wechselprüfung. Der Entwurf liegt der RHEINPFALZ vor. Vorgesehen ist, dass die aufstiegswilligen Ex-Hauptschullehrer künftig keine wissenschaftliche Hausarbeit mehr schreiben müssen. Weiterhin mündlich geprüft werden jedoch Didaktik und bildungswissenschaftliche Aspekte. Das geht dem VBE zu weit. Die Lehrergewerkschaft vertritt weiterhin die Auffassung, dass nach dem Willen der Bundesrichter die nachgewiesene Eignung eines Lehrers in der täglichen Unterrichtspraxis der Realschule plus sowie allenfalls ein Probeunterricht für den Aufstieg reichen müssen. Der VBE werde die Lehrkräfte motivieren, sich der Prüfung zu stellen und bei Streitigkeiten mit dem Land Rechtsschutz gewähren, sagt VBE-Landesgeschäftsführer Hjalmar Brandt. Auch andere Lehrervertreter wittern Morgenluft. Der Vorsitzende des Verbands Reale Bildung, Bernd Karst, verweist darauf, dass in der Fachoberschule ausgebildete Realschullehrer in der Sekundarstufe 2 unterrichten. GEW-Landeschef Hammer schlägt vor, alle Prüfungshürden abzubauen und alle Lehrkräfte innerhalb einer Schulform über Zuschläge gleich zu bezahlen.

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