Mainz / Mühlhofen Ausländische Intensivstraftäter: CDU fordert Ausreisearrest für Problemfälle
„Die Landesregierung hat immer noch keinen Plan, wie mit Intensivstraftätern und Dauerkriminellen umgegangen wird“, sagt Steiniger. Es brauche einen zentralen Ausreisearrest. „Die Wände nach Deutschland sind zu und eine Wand ist offen“, so der Bundestagsabgeordnete aus Bad Dürkheim. „Das heißt, der ausreisepflichtige Intensivstraftäter darf gerne in sein Heimatland, aber ansonsten ist er in diesem Ausreisearrest.“ Dass Intensivstraftäter einfach auf Kommunen verteilt würden, führe nicht dazu, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. „Nein, im Gegenteil, es wird beschädigt“, betont der 37-Jährige.
Das von den Grünen geführte Integrationsministerium in Mainz verweist auf rechtliche Hürden, wünscht sich für den Umgang mit solchen ausreisepflichtigen Tätern aber ebenfalls neue Möglichkeiten. Die Verteilung asylsuchender Menschen aus Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Kommunen erfolge nach den Bestimmungen des Asylgesetzes, heißt es. Grundsätzlich ende die Wohnpflicht in den Landesaufnahmeeinrichtungen nach spätestens 18 Monaten, für Familien mit minderjährigen Kindern nach längstens sechs Wochen. Danach seien die Personen auf Kommunen zu verteilen, so das Ministerium.
Abschiebungen: Ministerin offen für neue Wege
Abschiebehaft für ausreisepflichtige Menschen in der Gewahrsamseinrichtung des Landes in Ingelheim (Kreis Mainz-Bingen) sei aktuell nur dann zulässig, „wenn noch Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Abschiebung bestehen“, so das Ministerium. Die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise rechtfertige zurzeit nicht die Anordnung einer Abschiebungshaft als eine Art Ausreisearrest.
Oftmals scheiterten Rückführungen an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten, betont Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne). Eine freiwillige Ausreise sei jedoch auch in solchen Fällen durchaus noch möglich. Angesichts dessen brauche es neue Instrumente. „Eine Möglichkeit wäre die Anwendung von Verwaltungshaft bei Ausländern, die Mehrfach- oder Intensivstraftäter sind – also immer wieder straffällig werden – und bei denen zwar keine Abschiebung, wohl aber eine freiwillige Ausreise möglich ist.“ Dafür benötige es europa- und ausländerrechtliche Voraussetzungen, „die von der Bundesregierung zu schaffen wären“.
Fall in der Südpfalz sorgt für Angst und Kritik
Binz war kürzlich in die Kritik geraten, nachdem ihr Ministerium es abgelehnt hatte, einer Kommune beim Umgang mit einem somalischen Intensivstraftäter zu helfen. Der mehrfach unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Mann war nach seiner Haft wieder jener Kommune in der Südpfalz, der Verbandsgemeinde Landau-Land, zugewiesen worden, wo er vor seinem Gefängnisaufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal gelebt hatte. Die Gemeinde wandte sich an das Land mit dem Hinweis, dass sie nicht die personellen Ressourcen habe, sich um den aus ihrer Sicht gefährlichen Mann zu kümmern. Sie bat darum, dass das Land die Betreuung des 35-Jährigen übernehme. Das Integrationsministerium lehnte jedoch ab und verwies auf die Rechtslage.
Der Somalier wurde in Mühlhofen untergebracht, einem wenige Hundert Einwohner zählenden Ortsteil von Billigheim-Ingenheim im Kreis Südliche Weinstraße. Das sorgte bei vielen Bürgern nicht nur vor Ort für Kritik, sondern löste auch Sorgen und stellenweise Angst aus. Viele Menschen fühlten sich vom Land alleingelassen. Inzwischen wurde der Somalier abgeschoben. Der Ausländerbehörde des Landkreises gelang es nach intensiven Bemühungen, die Abschiebung zu organisieren.