Rheinland-Pfalz Bereitschaftspraxen: Sozialversicherungspflicht soll bestehen bleiben

Rund 60 Prozent der Ärzte, die in Bereitschaftspraxen arbeiten, tun das auf freiwilliger Basis.
Rund 60 Prozent der Ärzte, die in Bereitschaftspraxen arbeiten, tun das auf freiwilliger Basis.

Ärzte, die freiwillig Dienste in Bereitschaftspraxen übernehmen, sollen nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit werden. Das hat der Landtag mit Gegenstimmen von CDU, AfD und Freien Wählern beschlossen.

Sieben der 43 Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz schließen zum 1. Januar, darunter auch die in Landstuhl (Kreis Kaiserslautern) und Frankenthal. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) begründete diesen Schritt vor einem Monat mit einem Urteil des Bundessozialgerichts. Demnach müssen sogenannte Poolärzte, die freiwillig im Bereitschaftsdienst tätig sind, über die KV sozialversichert werden. Diese befürchtete daraufhin, dass die Tätigkeit unattraktiv werden würde.

Um die ärztliche Versorgung über die Bereitschaftspraxen aufrecht zu erhalten, hatte die CDU-Fraktion im Landtag gefordert, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, Poolärzte von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Dies ist bei Notärzten bereits der Fall. „Das ist die einzige Möglichkeit, den Bereitschaftsdienst zu erhalten und Schließungen zu verhindern“, sagte der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch.

Bei dem Antrag der CDU würden „Äpfel mit Birnen verglichen“, waren sich Oliver Kusch (SPD) und Josef Winkler (Grüne) einig. „Die freiberufliche Tätigkeit als Poolarzt ist mit Diensten als Notarzt nicht vergleichbar“, sagte Kusch. Er berief sich außerdem auf Informationen der KV, nach denen die Bereitschaftsdienste für Januar bis Juni 2024 bereits vollständig besetzt seien. Winkler argumentierte, die Sozialversicherungspflicht würde ohnehin nur einen kleinen Teil der Poolärzte betreffen, da die meisten entweder Angestellte oder Rentner seien.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Jan Bollinger, und Helge Schwab (Freie Wähler) unterstützten den Antrag der CDU. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte Bollinger. Schon als vor sieben Jahren die Sozialversicherungspflicht für Notärzte wegfiel, wäre es seiner Ansicht nach weitsichtig gewesen, weitere Regelungen auf den Weg zu bringen.

x