Rheinland-Pfalz Brückenkopf provisionsfrei abzugeben

Ein Bauwerk von kriegshistorischer Bedeutung: Diese zwei Türme der „Brücke von Remagen“ sollen an den Höchstbietenden verkauft w
Ein Bauwerk von kriegshistorischer Bedeutung: Diese zwei Türme der »Brücke von Remagen« sollen an den Höchstbietenden verkauft werden.

«Erpel.» Wer ein Wahrzeichen des Zweiten Weltkriegs erwerben möchte, hat bis zum 18. Mai Zeit, ein Gebot bei der Behörde Bundeseisenbahnvermögen (BEV) abzugeben. Die will den Erpeler Brückenkopf der weitgehend zerstörten „Brücke von Remagen“ verkaufen. Weil die Deutsche Bahn Netz AG das Bauwerk, das 2014 vom Eisenbahn-Bundesamt als „betriebsnotwendig“ eingestuft wurde, nicht haben möchte. Bei dem „Überrest eines monumentalen Brückenbauwerks von überregionaler kriegshistorischer Bedeutung“ – so die Verkaufsanzeige des BEV – geht es um die zerstörte Ludendorff-Brücke zwischen Remagen und Erpel im nördlichen Rheinland-Pfalz, auf der US-Truppen 1945 zum ersten Mal den Rhein überquerten. Die Eisenbahnbrücke blieb damals trotz eines Sprengungsversuchs der Deutschen stehen, stürzte erst wenige Tage, nachdem die Alliierten sie überquert hatten, ein. 1969 wurde sie dann weltberühmt: durch den US-Kriegsfilm „Die Brücke von Remagen“. Heute sind nur noch die Brückenköpfe übrig. Der auf der Erpeler Rheinseite soll nun an den Höchstbietenden verkauft werden. Provisionsfrei. Dafür lässt das BEV den Interessenten – immerhin sollen sich schon mehr als zehn gemeldet haben – ganze zwei Wochen Zeit. Die Anzeige wurde nämlich erst am ersten Maiwochenende veröffentlicht. Ob diese Zeit für eine Kaufentscheidung reicht? Das Objekt ist immerhin stark sanierungsbedürftig – was das Verkaufsinserat auch nicht verschweigt: „Auf Grund der Gefahr durch herabstürzende Fassadenteile muss die Verkehrssicherungspflicht beachtet werden: Fußgänger, Radfahr- und Autoverkehr verläuft in direkter Nachbarschaft“, ist da unter der Rubrik Besonderes zu lesen. Zudem ist das Gebäude denkmalgeschützt. Kaufinteressierte sollten sich also schon Gedanken über die Finanzierung der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten machen – am besten vor Abgabe ihres Gebots. Die Sanierungskosten schätzte die Gemeinde Erpel 2015 auf 1,4 Millionen Euro – und war froh, den Brückenkopf wieder loszuwerden. Erpel hatte diesen 1988 für eine symbolische Mark der Bundesbahn abgekauft. Im Sommer 2015 wurde der Kauf rückabgewickelt. Das war möglich, weil das Eisenbahn-Bundesamt erklärte, dass die Türme für den Bahnbetrieb zwingend notwendig seien, um Eisenbahnlasten aufzunehmen. Sie hätten nie verkauft werden dürfen. Das BEV als Rechtsnachfolgerin der Bundesbahn nahm das Gebäude zurück, mit dem Plan, es an die Deutsche Bahn AG zu übertragen. Die legte aber Widerspruch ein. Was angesichts der zu erwartenden Sanierungskosten nicht überrascht. Zumal das denkmalgeschützte Gebäude wohl ohnehin nicht so verändert werden darf, dass das betriebsnotwendige Fundament für die Bahntrasse, die keine zwei Meter neben dem Gebäude verläuft, in Gefahr geraten könnte. Überraschend kommt da eher die Aussage des BEV, dass „Bahnanlagen nicht zwingend auch im Eigentum des Betreibers der Infrastruktur stehen müssen“. Da hätte die Behörde sich 2015 den Rückkauf wohl sparen können. Vielleicht musste diese Frage erst juristisch geklärt werden. Edgar Neustein, ehemaliger Ortsbürgermeister von Erpel und Vorsitzender des Kunstvereins „ad erpelle“, berichtet von einem Rechtsstreit zwischen dem BEV und der Deutschen Bahn. Ein solcher sei ihm jedenfalls vom BEV als Begründung genannt worden für die Entscheidung, dass der Verein die Brückentürme nicht mehr als Ort für Kunstausstellungen verwenden darf. Das BEV antwortete auf RHEINPFALZ-Nachfrage, dass es zwischen der DB und dem BEV keinen Rechtsstreit gebe. „Das BEV möchte die Immobilie verkaufen. Die DB AG will nicht Eigentümerin werden. Daher suchen wir einen anderen Käufer.“ Wer das sein könnte? Vielleicht Künstler oder Geschichtsvereine, sagt das BEV. Zum Wohnen eignet sich das Gebäude jedenfalls nicht: Keine Heizung, kein Wasser, eingeschlossen von Bundesstraße und Bahntrasse. Aber in zwei Wochen wird sich doch jemand finden, der ein – verantwortungsbewusstes – Gebot abgibt? Man könne die Frist wenn nötig auch verlängern, heißt es beim BEV.

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