Rheinland-Pfalz Cannabis-Konsum: Führerschein schneller weg

MANNHEIM/LEIPZIG (lsw). Wer nach Cannabis-Konsum Auto fährt und von der Polizei erwischt wird, dem droht künftig schneller der Entzug des Führerscheins: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals eine feste Grenze von Blutwerten für den Verlust der Fahrerlaubnis bei „Kiffern“ akzeptiert.

Die Leipziger Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim aus dem Jahr 2012. Der VGH hatte damals festgestellt, dass ab einer Konzentration von mehr als 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blut auch ein Gelegenheitskiffer nicht mehr „hinreichend“ zwischen Autofahren und dem Drogenkonsum trennt. Eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit könne aufgrund eines so hohen Wertes nicht ausgeschlossen werden. Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, dem bei einer Fahrzeugkontrolle wegen des Verdachts auf Cannabis-Konsum Blut entnommen worden war. Da seine Blutwerte erhöht waren, entzog ihm das zuständige Landratsamt den Führerschein.

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