Mainz RHEINPFALZ Plus Artikel Die AfD befürchtet einen Schattenhaushalt

Die AfD geht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof frühestens im Sommer über ihren Antrag entscheiden wird.
Die AfD geht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof frühestens im Sommer über ihren Antrag entscheiden wird.

Die AfD im rheinland-pfälzischen Landtag lässt das sogenannte Sondervermögen im Nachtragshaushalt des Landes auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Die Fraktion hat einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof gestellt.

Sowohl mit dem im Herbst verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt zur Bekämpfung der Corona-Krise

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