Südwest Drei Gutachten sollen Ahrtal-Ermittlungen in Gang bringen

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal
Hinterbliebene von Opfern der Ahrtaflut wollen eine Wiederaufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen erreichen.

Hinterbliebene der Flutkatastrophe im Ahrtal wehren sich gegen die Einstellung der Ermittlungen. Nun hat ihr Anwalt die Beschwerde mit drei Gutachten begründet.

Koblenz (dpa/lrs) - Die Hinterbliebenen von Opfern der Flutkatastrophe im Ahrtal wollen mithilfe von drei Gutachten die Wiederaufnahme von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erreichen. Anwalt Christian Hecken, der einige Angehörige vertritt, teilte mit, dass die Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen auf 141 Seiten begründet wurde. Sachverständige zum Katastrophenschutz, zum Gefahrenabwehrrecht und zur Hydrologie (Wissenschaft des Wassers) hätten Gutachten erstellt, die belegen sollen, dass die Ermittlungen zu unrecht eingestellt wurden. 

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte die Entscheidung zur Einstellung Mitte April verkündet. Zuvor hatte sie rund zweieinhalb Jahre gegen den Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter des Krisenstabs unter anderem wegen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Sie kam unter anderem zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei.

Die Hinterbliebenen wollen diese Entscheidung der Ermittler nicht akzeptieren und hatten bereits kurz danach angekündigt, Beschwerde einzulegen. Nun wurde die Begründung dazu eingereicht. Über die Beschwerde muss jetzt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entscheiden. Anwalt Hecken vertritt unter anderem die Familie Orth, deren Tochter Johanna bei der Flut starb, und Werner Minwegen, der beide Eltern verlor.

Bei der Flutkatastrophe waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen gestorben, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. 

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