Südwest Ein Straftäter aus Rheinland-Pfalz in Abschiebeflug

Abschiebeflug nach Afghanistan
Deutschland hat 28 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben, darunter ist auch ein Sexualstraftäter aus Rheinland-Pfalz. (Symbolbild)

Deutschland hat 28 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Darunter ist auch ein Sexualstraftäter aus Rheinland-Pfalz. Es folgen klare Aussagen aus der Politik, aber auch Kritik.

Mainz (dpa/lrs) - An Bord des ersten Abschiebefluges nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban war auch ein afghanischer Straftäter aus Rheinland-Pfalz. «Wer einen Anspruch auf Schutz hat, wird in Rheinland-Pfalz Hilfe finden, wer aber schwere Straftaten begeht, für den haben wir keinen Platz in unserer Gesellschaft», erklärte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) in Mainz.

Die Bundesregierung habe ihre Ankündigung, Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan zu ermöglichen, in kürzester Zeit umgesetzt. Rheinland-Pfalz unterstütze Abschiebungen von schweren Straftätern nach Afghanistan und sorge damit für mehr Sicherheit, betonte die Integrationsministerin. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte: «Dass heute zum ersten Mal seit der Machtübernahme der Taliban wieder Geflüchtete aus Afghanistan abgeschoben werden, die verurteilte Straftäter sind und kein Bleiberecht in Deutschland haben, zeigt, dass wir nicht nur ankündigen, sondern handeln.»

Verurteilter Sexualstraftäter

Bei dem aus Rheinland-Pfalz abgeschobenen afghanischen Staatsangehörigen handelt es sich den Angaben zufolge um einen männlichen Sexualstraftäter. Dieser sei zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und durch die Ausländerbehörde bereits rechtskräftig ausgewiesen worden.

Am Morgen war erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren ein Abschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan gestartet. Nach Angaben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) waren 28 Straftäter an Bord der Maschine.

Kritik kam vom Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz. Die Abschiebung nach Afghanistan unterlaufe das grund- und völkerrechtliche Verbot, Menschen durch staatliches Handeln einer konkreten Gefahr der unmenschlichen Behandlung auszusetzen. Das gelte auch dann, wenn es sich um Straftäter handele. Dass Rheinland-Pfalz sich an dieser Abschiebung beteiligt hat, «erfüllt uns mit Entsetzen», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung des Rates sowie des Vereines Medinetz Mainz und des Initiativausschusses für Migrationspolitik in Mainz.

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