Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Fahrverbot für Raser: Als letzter Ausweg bleibt das Gnadengesuch

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer p
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt.

Angesichts des Debakels um den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr ist das Vorgehen der Bundesländer weiter unterschiedlich. Teils erhalten Verkehrssünder ihren eingezogenen Führerschein zurück. Rheinland-Pfalz sieht dazu aber keine rechtliche Möglichkeit. Allerdings könnte das Instrument des Gnadengesuchs einen Ausweg eröffnen.

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer

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