Südwest 24-Jährige im Schlaf erstochen: Ex-Partner verurteilt

Das Urteil des Landgerichts lautet lebenslange Haft.
Die Tat ereignete sich im März in Frankenthal. (Archivbild)

Eine 24-Jährige stirbt an zahlreichen Verletzungen. Tatverdächtig: ihr ehemaliger Lebensgefährte. Das Gericht wirft ihm vor, heimtückisch gehandelt zu haben.

Frankenthal (dpa/lrs) - Weil er seine Ex-Lebensgefährtin und Mutter zweier Kinder ermordet haben soll, ist ein Mann vom Landgericht Frankenthal zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das teilte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt mit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im März mit einem Messer auf die Schlafende in deren Wohnung in Frankenthal einstach. In der Anklage war von 29 Schnitt- und Stichverletzungen die Rede. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Der Verteidiger sprach sich dafür aus, den 33 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu verurteilen und die Strafe im eher unteren Bereich des Strafrahmens anzusiedeln. Die 1999 geborene Frau war durch Verbluten und Eindringen von Luft in den Blutkreislauf gestorben. Angeklagter und Opfer stammen aus Eritrea.

»Alles Böse«: In der neuen Folge des RHEINPFALZ-Podcasts geht es um Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei, die Ermittler 2015 in

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Christoph Hämmelmann und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x