Rheinland-Pfalz Gremium-Rocker: Gericht bekräftigt Waffenverbot

«Koblenz/Ludwigshafen.» Mitglieder des Rockerclubs Gremium können allein deshalb ihre Waffen-Lizenzen verlieren, weil sie sich dieser berüchtigten Motorrad-Gang angeschlossen haben. Das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht gestern entschieden und so ein Urteil des Neustadter Verwaltungsgerichts kassiert.

Hintergrund: Wer etwa als Sportschütze eigene Waffen besitzen will, muss als „zuverlässig“ gelten. Diesen Status verliert zum Beispiel, wer schon einmal wegen einer schwereren Straftat verurteilt worden ist. Doch auch unbescholtene Bürger können entwaffnet werden, wenn sie sich einer notorisch kriminellen Motorrad-Gang angeschlossen haben. So jedenfalls hat es das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2015 entschieden. Seither durchforstet das Mainzer Landeskriminalamt Waffenbesitzer-Dateien, um Menschen aufzustöbern, die zugleich als Rocker erfasst worden sind. Dabei stießen Ermittler auch auf einen Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, den sie der Ludwigshafener Gremium-Gruppe zuordnen. Doch das Neustadter Verwaltungsgericht entschied: Der Pfälzer soll seine Waffen trotzdem behalten dürfen, denn er ist noch nie einer Straftat überführt worden. Außerdem, sagten die Pfälzer Richter, seien die Gremium-Gruppen im Südwesten gar nicht so kriminell wie andere Rocker-Gangs. Ihre übergeordneten Koblenzer Kollegen allerdings haben diese Argumentation nun vom Tisch gewischt und zugleich die Linie des Trierer Verwaltungsgerichts bekräftigt, das den Waffen-Entzug für zwei Rocker in seinem Zuständigkeitsbereich gebilligt hatte. Zur Begründung verweisen die Richter jetzt unter anderem auf Ermittlungen im Jahr 2013, die vor allem die Landauer Gremium-Ortsgruppe betrafen. Damals waren bei Rockern Drogen und illegale Waffen gefunden worden. Nun haben die Betroffenen kaum noch Chancen, gegen das Urteil vorzugehen. Ihnen bleibt nur eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Doch das müsste zuvor entscheiden, ob es sich mit dieser Frage überhaupt wieder befassen will.

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