Rheinland-Pfalz Haller: Vorschläge zur Zeitverkürzung abgelehnt

Martin Haller (rechts), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“. Neben ihm sein Stellvertreter Marchus Klein
Martin Haller (rechts), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses »Flutkatastrophe«. Neben ihm sein Stellvertreter Marchus Klein.

Der Vorsitzende des Landtags-Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“, Martin Haller, wehrt sich gegen den Vorwurf, die Befragung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am 8. April werde schwierig, weil sie erst für 22 Uhr angesetzt sei.

Nach so vielen Stunden lasse die Konzentration nach, hatte CDU-Obmann Dirk Herber am Freitag nach der jüngsten Ausschuss-Sitzung gesagt. Laut Haller, der zugleich Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD ist, wurden die Vernehmungszeiten bei Enthaltung einer Fraktion einstimmig festgelegt. Dagegen seien Ideen zur Verkürzung der Sitzungszeit nicht angenommen worden, heißt es in einer am Montag vom Landtag verbreiteten Stellungnahme.

Haller habe zur Debatte gestellt, am Tag der Dreyer-Vernehmung auf die vorgeschaltete nichtöffentlich Beratung zu verzichten oder eine halbe Stunde früher, also um acht Uhr, zu beginnen. Es sei im Aufklärungsinteresse, Beweiskomplexe im zeitlichen Zusammenhang zu behandeln. Eine Vernehmung der Ministerpräsidentin wäre danach erst am 29. April möglich.

Freie Wähler sehen kein Problem

Der Obmann der Freien Wähler, Stefan Wefelscheid, pflichtete Haller bei. Aus prozesstaktischen Gründen dürfe die Vernehmung von Innenminister Roger Lewentz und Ministerpräsidentin Dreyer zu den Chatprotokollen, die die Konversation beider in der Flutnacht wiedergibt, nicht auseinandergerissen werden. Er sehe in der späten Vernehmung kein Problem, sagte Wefelscheid.

Zum Weiterlesen:

Spätschicht mit Zeugin Malu Dreyer

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