Rheinland-Pfalz Homburg: Auch früherer OB verurteilt

«Homburg». Mit einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr wegen Vorteilsannahme bestraft das Landgericht Saarbrücken den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg, Karlheinz Schöner (CDU). Darauf haben sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Schöners Verteidiger gestern verständigt. Schöner gibt zu, dass er Arbeiter, die der Kreisverwaltung Homburg unterstellt waren, auf seinen Grundstücken Bäume fällen und andere Arbeiten ausführen ließ. Er gibt zudem zu, dass eine Musikanlage, die die Stadt Homburg für die Nutzung in Kindergärten angeschafft hatte, im Probenkeller seiner Band landete. Wenn Schöner 12.500 Euro für die Musikanlage und 5000 Euro an die „Elterninitiative krebskrankes Kind“ zahlt, erhält er im Gegenzug eine Gefängnisstrafe, die nicht höher ausfällt als anderthalb Jahre, aber auch nicht geringer als ein Jahr und drei Monate. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Schöner war von 2008 bis 2014 Homburger OB. Im Februar war bereits der amtierende Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er wurde deshalb gestern vorläufig des Dienstes enthoben.

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