Rheinland-Pfalz „Keine dramatische Lage“

Kleine blutsaugende Mücken können die Blauzungenkrankheit übertragen. Kühe können wie andere Wiederkäuer auch gegen die Tierseuc
Kleine blutsaugende Mücken können die Blauzungenkrankheit übertragen. Kühe können wie andere Wiederkäuer auch gegen die Tierseuche geimpft werden.

«Trier/Koblenz/Mainz.» Die Blauzungenkrankheit, eine Tierseuche bei Wiederkäuern, ist in Rheinland-Pfalz erstmals seit zehn Jahren wieder nachgewiesen worden. Obwohl das gesamte Bundesland gestern zum Sperrgebiet erklärt wurde, ist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd relativ gelassen. Bauernpräsident Eberhard Hartelt (Göllheim) appellierte gestern jedoch an die Pharmaindustrie, mehr Impfstoffe zu produzieren, um alle Tiere impfen zu können.

Die Viruskrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) war bei einem Routinetest in einem Rinderbestand im Kreis Trier-Saarburg entdeckt worden. Das betroffene Kalb, das aus einem Milchbetrieb im Kreis Kaiserslautern stammt, wurde bereits vorsorglich getötet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald hatte gestern den Verdacht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz bestätigt. Zwei weitere Verdachtsfälle der Tierseuche in Zweibrücken und im Saarpfalz-Kreis werden nach Auskunft des LUA-Sprechers Achim Ginkel noch im Referenzlabor untersucht. Die Blauzungenkrankheit kann vor allem Schafe, Ziegen und Rinder befallen. Für den Menschen ist sie laut Bauernverband ungefährlich, so dass Fleisch- und Milchprodukte bedenkenlos verzehrt werden können. Die Tierseuche wird über kleine blutsaugende Mücken, so genannte Gritzen, zwischen den Tieren übertragen. Die Sperrzone in einem Radius von 150 Kilometern muss laut LUA mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden und schränkt den Transport und Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen ein. Diese Tiere dürfen nur in Ausnahmefällen aus dem Sperrgebiet gebracht werden. Dies gelte auch für Eizellen, Samen und Embryonen. Außerdem müsse jeder, der in dem betroffenen Gebiet Rinder, Schafe, Ziegen, Waldwiederkäuer, Lamas oder Alpakas halte, dies dem Veterinäramt melden, so das LUA. Für die Bauern sei der Krankheitsausbruch mit mehr Bürokratie und Arbeit verbunden, sagte gestern Bauernpräsident Hartelt auf Anfrage. Die Lage sei aber nicht dramatisch. „Wenn uns die Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche getroffen hätte, wäre es viel schlimmer“, so Hartelt. Der Erregerstamm setze den Rindern glücklicherweise nicht drastisch zu. „Daher erkennt man aber auch nicht so deutlich, ob ein Tier die Blauzungenkrankheit hat.“ Handel könne innerhalb des Sperrgebietes weiter betrieben werden, allerdings müssten vorher Blutproben genommen werden, sagte Hartelt. Ansonsten habe sich die Lage nicht verschärft, da einige Betriebe bereits in der Sperrzone gewesen seien. Der Süden von Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie Teile Hessens sind bereits seit Dezember 2018 Sperrgebiet, nachdem die Tierseuche in Baden-Württemberg ausgebrochen war. Die Beschränkungen in der Sperrzone könnten durch Impfungen abgemildert werden, sagte Ginkel. Denn es gebe für geimpfte und nachweislich nicht von dem Virus befallene Tiere Ausnahmen. Allerdings sei der Impfstoff wegen der geringen Nachfrage Mangelware. Von der ersten Impfung bis zum Schutz vergingen zudem etwa sieben Wochen. Auch der Bauernverband plädiert für einen konsequenten Impfschutz. Hartelt: „Innerhalb von fünf bis sechs Monaten wäre das zu schaffen.“ Von der seit 2016 in Deutschland erlaubten Impfung haben bisher nur wenige Betriebe Gebrauch gemacht, da Deutschland seit 2012 offiziell frei von dem Virus war. Die Blauzungenkrankheit wurde 2006 erstmals in Deutschland festgestellt und breitete sich 2007 und 2008 auch in Rheinland-Pfalz aus. Seit 2012 war sie nicht mehr aufgetreten. Wie viele Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind, will das LUA nächste Woche veröffentlichen. Die Impfung müssen die Tierhalter bezahlen.

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