Rheinland-Pfalz Kommentar zum schriftlichen Urteil im BASF-Prozess: Schwache Reaktion des Konzerns

Horror im Oktober 2016: das Explosionsunglück am Ludwigshafener BASF-Nordhafen.
Horror im Oktober 2016: das Explosionsunglück am Ludwigshafener BASF-Nordhafen. Foto: dpa

Schon als im vergangenen Sommer der Prozess um das Explosionsunglück von 2016 zu Ende gegangen war, fiel die Reaktion der BASF denkbar schwach aus. Dass der Konzern während des Verfahrens zur anschwellenden Kritik an seinen Sicherheitsvorkehrungen weitgehend schwieg, ist ihm zwar nicht zu verdenken. Und als das Urteil gefallen war, veröffentlichte er ja immerhin eine Stellungnahme. Die allerdings beließ es bei Allgemeinplätzen. Unkommentiert blieb, dass die Richter dem Unternehmen eine „kausale Mitverantwortung“ für das Inferno mit fünf Toten zuschreiben. Nun hat die Kammer das auch noch einmal ausführlich in der schriftlichen Fassung ihres Urteils getan. Und erneut weiß der Konzern nichts zu sagen – weil die Ausführungen der Richter erst einmal „im Detail“ geprüft werden müssten. Dabei haben die Frankenthaler Juristen ihre 65 Seiten bereits vor Wochen verschickt. Zum Jahresende fällt die Reaktion der BASF schon wieder denkbar schwach aus.

Mehr über das schriftliche Urteil steht hier, wie der Angeklagte darauf reagiert, erfahren Sie hier.

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