Rheinland-Pfalz Kommunen rufen Geld kaum ab

Die Kommunen haben seit 2016 nur in vier Fällen die Erstattung von Sozialleistungen beantragt, die ihnen nach der Härtefallregelung zusteht. Das teilte das Integrationsministerium auf Anfrage mit. Wie berichtet, wirken die kommunalen Spitzenverbände wieder in der Härtefallkommission des Landes mit. Diese gewährt in Einzelfällen abgelehnten Asylbewerbern, im Land zu bleiben.

«MAINZ.»Nach Angaben des Integrationsministeriums hatte 2016 nur die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einen Antrag auf Erstattung von Sozialleistungen nach der Härtefallregel an das Land gestellt. Im vergangenen Jahr gingen beim Land drei Anträge ein, die alle bewilligt wurden. Einer kam von der Stadt Ludwigshafen, zwei erneut vom Landkreis Mainz- Bingen. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 erkannte die Härtefallkommission des Landes 65 Anträge an, von denen 253 Personen betroffen waren. Im Jahr 2016 waren es 32 Anträge und 97 Personen. Einige Asylbewerber, die nach der Härtefallregelung einen Aufenthaltstitel erhalten, können ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Nach Informationen aus dem Kreis der Kommission trifft dies jedoch auf eine Minderheit zu. Bis zu drei Jahre lang zahlt das Land den Kommunen pro Person, die als Härtefall anerkannt ist, 513 Euro monatlich, künftig sind es sogar fünf Jahre. Das Abrufen der Gelder liege „in der Verantwortung der Kommunen“, man habe sie über die Möglichkeit der Kostenerstattung informiert, heißt es aus dem Ministerium. Die Härtefallkommission – bestehend aus dem Land sowie den Vertretern der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und nun auch wieder den Vertretern der Kommunen – prüft in Einzelfällen, ob humanitäre Gründe vorliegen, die für einen Verbleib in Deutschland sprechen, auch wenn der Asylantrag abgelehnt und die Person rechtlich zur Ausreise verpflichtet ist. Die neuen Regeln, die die Rückkehr der Kommunen in das Gremium ermöglicht haben, stoßen aber bei anderen Mitgliedern auf Kritik. Die Vertreterin von Amnesty International in der Kommission, Marie Weber, warf dem Land vor, den Kommunen Zugeständnisse gemacht zu haben, die nicht mit den anderen Kommissionsmitgliedern abgestimmt gewesen seien. Das vom Land beschlossene neue Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen stoße auf „strikte Ablehnung“ der Menschenrechtsorganisation. „Amnesty wird den Sitzungen nicht gleich fernbleiben, aber in dieser Situation sind meines Erachtens weitere Meinungsverschiedenheiten und vor allem Spannungen vorprogrammiert“, teilte Weber dem Evangelischen Pressedienst mit. Dabei geht es nicht ums Geld sonder um den Verfahrensablauf. Laut Integrationsministerium ist vorgesehen, dass vor jeder Sitzung die Geschäftsstelle eine einleitende Zusammenfassung zu den behandelten Fällen erstellt und diese „vor dem Hintergrund der bisherigen Entscheidungspraxis der Härtefallkommission einordnet“. Darin sieht Amnesty eine Einschränkung der Kommissionsmitglieder, auch künftig auf Grundlage ihrer Überzeugungen eine freie Entscheidung zu treffen. Das Ministerium kontert, die Grundlagen für die Vereinbarung seien abgestimmt: „Etwaige Missverständnisse können im Rahmen der gemeinsamen Arbeit sicher schnell ausgeräumt werden.“ Kommentar

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