Rheinland-Pfalz Land muss nachbessern

Leipzig/Mainz (lrs/swz). Das Land Rheinland-Pfalz muss bei seiner Schulreform nachbessern und Regelungen zur Beschäftigung von früheren Hauptschullehrern ändern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.

Bei der Schulreform hatte das Land die Hauptschulen abgeschafft und sogenannte Realschulen plus eingeführt. Dort arbeiten tausende ausgebildete Hauptschullehrer gleichberechtigt neben Realschullehrern - werden aber schlechter bezahlt. Dagegen hatte eine Hauptschullehrerin geklagt und gleiches Geld für gleiche Arbeit verlangt. Ganz so einfach ist es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht. Der zweite Senat entschied lediglich, dass Rheinland-Pfalz es den Hauptschullehrern leichter als bisher ermöglichen muss, berufsbegleitend eine Qualifikation für das Amt eines Realschullehrers zu erwerben – um so in eine höhere Besoldungsgruppe gelangen zu können. Dass Ex-Hauptschullehrer jetzt an Realschulen plus unterrichteten, ohne dafür formell qualifiziert zu sein, verstoße gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums. Die Hürden für den Sprung vom Haupt- zum Realschullehrer seien bislang viel zu hoch angesetzt gewesen. Die Hauptschullehrer hätten quasi ein „drittes Staatsexamen“ stemmen sollen, neben ihrem Vollzeitjob. Das sei nicht rechtens, entschieden die Bundesrichter. Sie gaben dem Land auf, bis zum nächsten Schuljahr seine „Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung“ zu ändern. Das Bildungsministerium in Mainz sagte gestern zu, die Entscheidungsgründe des Gerichts genau zu prüfen und dann umgehend an die Umsetzung zu gehen. Die Prüfung werde überarbeitet, erklärte Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann (SPD). Im Grundsatz sehe sich das Land aber bestätigt. Nach Angaben des Gerichtes werden 2015 rund 2900 Realschullehrer und 2460 Hauptschullehrer an den rheinland-pfälzischen Realschulen plus unterrichten. Die einen sind in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft, die anderen in die Gruppe A 12. Das sei ein Unterschied von etwa 500 Euro brutto, sagte Gerhard Bold, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung. Der Verband hatte die klagende Lehrerin unterstützt. Die Klägerin ist Lehrerin mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Besoldungsgruppe A 12). Sie war ursprünglich an einer Hauptschule und seit 2004 an einer Regionalen Schule eingesetzt. Seit dem Schuljahr 2009/2010 ist sie an einer Realschule plus tätig. Den Antrag, ihr ab dem Schuljahr 2013/2014 das Amt einer Lehrerin mit der Befähigung des Lehramts an einer Realschule plus (Besoldungsgruppe A 13) zu übertragen, lehnte das Land ab. Auch bei den Vorinstanzen blieb ihr Antrag ohne Erfolg.

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