Südwest Leichen: Justiz sieht keine Beteiligung von dritter Person

Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.

Die Polizei findet in einer Wohnung zwei Leichen. Hat ein Mann seine ehemalige Partnerin und dann sich selbst getötet? Die Ermittler klären weiter die Motivlage.

Zweibrücken (dpa/lrs) - Nach dem Fund zweier Leichen in einer Wohnung in Zweibrücken geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass keine weitere Menschen an dem Tatgeschehen beteiligt waren. «Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist nicht von der Beteiligung einer dritten Person auszugehen», teilte die Staatsanwaltschaft in der pfälzischen Stadt am Dienstag mit.

Es sei davon auszugehen, dass sich das 24-jährige Opfer die tödlichen Verletzungen nicht selbst beigebracht habe, hieß es. «Die Verletzungen des 34-jährigen Verstorbenen sind mit dem Szenario einer Selbstbeibringung vereinbar.» Bei dem Mann handele es sich um den ehemaligen Partner der Frau. Hintergrund der Tat und Motivlage seien Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Ein 29 Jahre alter Mann hatte die Toten am 17. Juni in der Wohnung gefunden und die Polizei verständigt.

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