Südwest Leitfaden zum Umgang mit Katastrophen für Handwerksbetriebe

Ahr-Flutkatastrophe
Meterhoch türmen sich 2021 Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott an einer Brücke über die Ahr.

Wie kann sich ein Unternehmen auf Katastrophen vorbereiten? Und was ist im Notfall zu tun? Die Handwerkskammer gibt dafür nun Tipps. Den Leitfaden stellt sie an einem besonderen Ort vor.

Bad Neuenahr/Ahrweiler (dpa/lrs) - Handwerksbetriebe sollten sich nach Ansicht der Handwerkskammer Koblenz rechtzeitig mit den Gefahren von Naturkatastrophen beschäftigen. «Naturgefahren können existenzbedrohend sein und jeden treffen - auch Ihren Handwerksbetrieb», heißt es in einem von der Kammer gemeinsam mit der Versicherung Debeka entwickelten Leitfaden, der am Donnerstag im Ahrtal vorgestellt wurde. Deshalb sollte sich rechtzeitig mit dem Thema befasst werden.

«Dieser Leitfaden soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturgefahren vorzubereiten, präventive Maßnahmen zu treffen und im Fall der Fälle richtig reagieren zu können», teilte die Debeka mit. Der Ort der Vorstellung in Bad Neuenahr-Ahrweiler war nicht zufällig gewählt: Nach Angaben der Handwerkskammer Koblenz waren von der Flutkatastrophe im Ahrtal vor rund drei Jahren auch mehr als 500 Handwerksbetriebe betroffen.

Der Leitfaden ist in drei Schwerpunkte unterteilte: Prävention, Maßnahmen während eines Notfalls und nach einem Schadensereignis. So wird den Betrieben für die Prävention etwa geraten, einen Notfallplan zu erarbeiten, einen Verantwortlichen für die Krisenkommunikation zu bestimmen, den Versicherungsschutz zu überprüfen und Evakuierungsbereiche einzurichten.

Zum Verhalten während einer Naturkatastrophe heißt es im Leitfaden etwa: «Bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an Ihren Notfallplan.» und «Kommunizieren Sie klar und regelmäßig mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Behörden.» Nach einem Hochwasser, Erdrutsch oder Ähnlichem geht es dann vor allem um die Schadenserfassung. Außerdem rät die Handwerkskammer etwa zum raschen Trocknen des Gebäudes und zur Überprüfung von elektrischen Geräten vor Inbetriebnahme.

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